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Meinung: Im Eifer des Gefechts

„Die Waffe lebt“ vom 24. Dezember Ein Einsatzgebiet der Kalaschnikow AK 47 wäre noch dieser Erwähnung wert gewesen: Dem bei der Grenzpolizei bzw.

„Die Waffe lebt“ vom 24. Dezember

Ein Einsatzgebiet der Kalaschnikow AK 47 wäre noch dieser Erwähnung wert gewesen: Dem bei der Grenzpolizei bzw. den Grenztruppen der DDR eingesetzten AK 47 fielen nach den Unterlagen der Staatsanwaltschaft, als deren Angehöriger ich Sitzungsvertreter in zahlreichen einschlägigen Strafprozessen war, mindestens 237 Fluchtwillige an der innerdeutschen und innerberliner Grenze zum Opfer. Verdienstvoll jedenfalls, dass Sie diese Waffe als das bezeichnet haben, was sie war, nämlich als Sturmgewehr (lMG = leichtes Maschinengewehr).

Viele der Angeklagten in den sog. Mauerschützenprozessen haben sie demgegenüber (entsprechend der ihnen zur Verfügung gestellten DDR-Ausbildungsliteratur) verniedlichend als MPi (Maschinenpistole) bezeichnet und sich, soweit unmittelbar handelnde Grenzposten, im Übrigen damit herauszureden versucht, nur im „Eifer des Gefechts“ den Sicherungshebel bis zum unteren Anschlag, also auf für Fluchtwillige besonders gefährliches Dauerfeuer (statt auf das eigentlich „nur“ beabsichtigte Einzelfeuer) heruntergerissen zu haben; tatsächlich ist die Einstellung „Dauerfeuer“ jedoch in der Mitte zwischen „gesichert“ (oben) und „Einzelfeuer“ (unten).

Bernhard Jahntz, Berlin-Lichterfelde

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