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Meinung: Im Namen des Richters

Obiter dictum, so nennt man nobel auf Latein alles, was Richter nebenbei in einem Urteil sagen, ohne es damit zu begründen. Es ist eine zwiespältige Randbemerkung, denn sie adelt eine Meinungsäußerung zum staatlichen Verdikt.

Obiter dictum, so nennt man nobel auf Latein alles, was Richter nebenbei in einem Urteil sagen, ohne es damit zu begründen. Es ist eine zwiespältige Randbemerkung, denn sie adelt eine Meinungsäußerung zum staatlichen Verdikt. Der Düsseldorfer Richter der AlTawhid-Terroristen Ottmar Breidling machte ausführlich Gebrauch davon und den mit den Angeklagten befassten Ausländerbehörden damit den Prozess: Weil die dortigen Taugenichtse sie nicht abgeschoben hätten, wären in Deutschland fast Menschen gestorben. Und passend zu den Berliner Koalitionsgesprächen beschwor er die Notwendigkeit einer neuen Kronzeugenregelung. Über Verwaltungsdefizite im (äußerst scharfen) Ausländerrecht ist zu diskutieren, und die neue Kronzeugenregelung kommt, obwohl sie selbst Richter Breidling nicht braucht: Sein Urteil fußt auf Aussagen eines Islamisten, der für eine milde Strafe gerne den Kronzeugen gab – ganz ohne Regelung. Meinungsmacher am Richterpult sind also mit Vorsicht zu genießen. Ein Richter muss mit seinem Urteil zuvörderst seine Strafen begründen. Wer zudem politische Debatten anstoßen will, legt nahe, dass ihm das nicht so wichtig ist. neu

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