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Meinung: Im Namen des Staates

Ach, was sind schon n. Die Länderinnenminister haben klar gemacht, was von Namen zu halten ist, jedenfalls von denen der V-Leute in der NPD: Nichts, wenn der Staat sie geheim halten muss, damit er auch morgen noch kraftvoll gegen Verfassungsfeinde zubeißen kann.

Ach, was sind schon n. Die Länderinnenminister haben klar gemacht, was von Namen zu halten ist, jedenfalls von denen der V-Leute in der NPD: Nichts, wenn der Staat sie geheim halten muss, damit er auch morgen noch kraftvoll gegen Verfassungsfeinde zubeißen kann. Wenn jetzt viel von zwingenden Geheimschutzbelangen die Rede ist, darf man fragen, wie zwingend sie eigentlich sind. Der Absturz des NPD-Verfahrens hat viel mit der generellen Problematik der V-Dunkelmänner zu tun. Es wäre gut, sie bei dieser Gelegenheit ans Licht zu holen. Dann würde die ganze Absurdität ihres Handelns offenbar. Denn der Staat darf nicht mit Leuten kooperieren, die ihn eigentlich bekämpfen. Und wenn er selbst eine Partei bekämpfen will, verbietet sich ein Bündnis mit deren Mitgliedern. Aus diesem Dilemma wird sich das Verfahren gegen die NPD nicht mehr befreien können. Die Frage, wie die V-Leute heißen, ist in der Tat zweitrangig. Schily hat schon Recht: Das Gericht hat Namen nicht ausdrücklich verlangt. Aber es möchte sich ein vollständiges Bild machen vom offensichtlichen Zusammenspiel des Staates mit jenen, die der Staat zum Feind erklärt haben will. Wie soll das gehen ohne Namen? Immerhin wissen wir nun, dass jeder siebte Funktionär ein Spitzel war. Welche Einflüsse hatten sie? Welche Motive? Mit wem hatten sie Kontakte? Wer dies ohne Namen oder womöglich unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtern will, kann sein Parteiverbot gleich als anonymen Chat im Internet veranstalten. 30 von 210 NPD-Vorständen sollen als V-Leute arbeiten – das sind in solch einem Verfahren genau 30 zuviel.neu

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