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Meinung: Im Verzug zu langsam

Das Parlament entsendet in Wahrheit keine Soldaten – es muss sie aber zurückholen können

Von Robert Birnbaum

Wenn man die Namen schon hört: „Entsendegesetz“, gleich gar „Parlamentsbeteiligungsgesetz“! Juristenfeinkram, verhandelt im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages. Brauchen wir das? Es funktioniert doch prima ohne, an diesem Freitag wieder zu besichtigen: Fast einhellig schickt der Deutsche Bundestag Soldaten in den Einsatz, diesmal nach Kundus in Nordafghanistan; eine nach Sinn und Zweck durchaus umstrittene Sache, aber auch die Opposition macht mehrheitlich mit. Wie bisher praktisch immer – ausgenommen, da aber aus nachvollziehbaren Gründen, den einen Fall, in dem der Kanzler mit dem Mandatsvotum die Vertrauensfrage verknüpft hat. Was also braucht es ein neues Gesetz?

Wir brauchen es bitter nötig, weil nämlich in Wahrheit gar nichts funktioniert. Es ist nur noch nie so weit gekommen, dass das jemand hätte bemerken müssen. Seit das Verfassungsgericht vor einem guten Jahrzehnt die Bundeswehr als Parlamentsheer definiert und ein Mandat des Bundestags zur Voraussetzung für jeden bewaffneten Einsatz erklärt hat, behilft sich die Politik mit einer Art Gewohnheitsrecht. Die Regierung stellt einen Antrag, die Opposition erbittet und erhält allenfalls noch ein paar klarstellende Protokollnotizen. Wenn es der Regierung notwendig erscheint oder die Opposition sehr laut drängelt, informiert die Regierung die Parteien über den Stand der Dinge an den Hindukuschen dieser Welt.

Das ist nun aber erkennbar ein Schönwetter-System. Es funktioniert nicht mehr von selbst, wenn ein Einsatz im Streit entschieden werden müßte oder sich im Nachhinein als schwieriger und strittiger erweist als anfangs vermutet. Nur ein Beispiel: Theoretisch hat das Gericht dem Parlament ein Rückholrecht zugesprochen; praktisch ist völlig offen, wie das zu handhaben wäre. Es muss also wetterfest geregelt sein.

Aber der wirklich schwierige Punkt ist ein anderer. Um es etwas plakativ zu sagen: Das Grundkonzept des Parlamentsheers kollidiert manchmal mit der Wirklichkeit, und es ist absehbar, dass dies künftig eher öfter passieren wird. Die Nato bildet eine Schnelle Eingreiftruppe mit Marschbereitschaft binnen fünf Tagen – soll die warten, bis die Deutschen mit dem Abstimmen fertig sind?

So geht das erkennbar nicht. Wie es aber dann gehen soll, darüber herrscht keine Klarheit. Verteidigungsminister Struck hat einen Eil- und Sonderausschuss vorgeschlagen, ist aber zurückgepfiffen worden: Parlamentsbeteiligung heiße „ganzes Parlament“.

Die Entwürfe von SPD und Grünen sehen für den Fall der „Gefahr im Verzug“ ein nachträgliches Votum des Bundestages vor. Das klingt plausibel, drückt sich aber in Wahrheit um das Problem herum. Wenn wir die hehren Absichtserklärungen einer zunehmend übernationalen, europäischen Verteidigung nämlich ernst nehmen, müsste es nämlich vom eher seltenen Eil- zum Regelfall werden, dass erst Regierungen entscheiden und danach das nationale Parlament ein zweites Wort hat. Nicht in der Theorie, wohl aber in der Praxis liefe das darauf hinaus, dass das Mandatsrecht des Bundestags auf eine Art Vetorecht beschränkt würde.

Nicht, dass das tragisch wäre. Nur sollte sich der Bundestag gut überlegen, ob er dann nicht besser von vornherein seine Einflussmöglichkeiten entsprechend definiert – bescheidener, was das erste Wort angeht, dafür stärker und klarer, wenn sein letztes Wort gefragt ist. Im uneingeschränkten Rückholrecht steckt der wahre Kern der Parlamentshoheit.

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