zum Hauptinhalt

Meinung: Im Zweifel für die doppelte Moral

Der Nationale Ethikrat will therapeutisches Klonen weder erlauben noch verbieten

Eine Gesellschaft, in der sich die Frage nach richtig und falsch, moralisch und unmoralisch nicht mehr von selbst beantwortet, muss sich wohl ein so sonderbares Gremium wie einen „Nationalen Ethikrat" leisten. Der Nationale Ethikrat ist unser Expertenteam für Gut und Böse. In der Frage des therapeutischen Klonens – zulassen? verbieten? – hat der Ethikrat jetzt so entschieden, wie es in deutschen Gremien Tradition hat. Das Problem wird, weil es sehr kompliziert ist, erst einmal vertagt. Der Rat spricht sich dagegen aus, das therapeutische Klonen zuzulassen, allerdings mit dem Beiwort „gegenwärtig“, denn er ist auch gegen ein endgültiges Verbot. Wir sollen einfach weiter nachdenken und abwarten, was die anderen Länder tun, dann ergibt sich die Lösung hoffentlich von allein.

Die Mehrheiten innerhalb des Ethikrates sind, wie man hört, äußerst knapp. Zwölf der 25 Mitglieder waren dafür, das therapeutische Klonen zuzulassen, nur fünf waren für ein generelles Verbot. Das therapeutische oder Forschungsklonen ist etwas anderes als das Klonen ganzer Lebewesen. Dieses „reproduktive Klonen" wird in Deutschland von einer großen Mehrheit abgelehnt. Beim Forschungsklonen dagegen geht es darum, aus Embryonen, die sich in einem sehr frühen Entwicklungsstadium befinden, Stammzellen für die Forschung zu gewinnen. Mit Hilfe dieser Stammzellen könnten Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson besiegt werden, eine Garantie für diesen Sieg gibt es natürlich nicht. Die Nichtentscheidung der Deutschen hat zur Folge, dass deutsche Forscher auch in Zukunft mit Stammzellen arbeiten werden, die aus dem Ausland importiert wurden. Auch das gehört zur Globalisierung. Wir verlagern nicht nur Arbeitsplätze, wir verlagern auch moralische Probleme.

Ab wann ist ein Mensch ein Mensch? Ab wann besitzt er eine unantastbare Würde? Eine befriedigende Antwort darauf gibt es nicht. Für strenggläubige Christen ist die Sache eindeutig, für sie beginnt das Menschsein in der ersten Sekunde, mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Alle anderen müssen Kriterien suchen, abwägen und mit Zweifeln leben. In Deutschland geben wir auf die Frage, ab wann der Mensch ein Mensch ist, die Antwort: je nachdem. Abtreibungen sind, unter bestimmten Bedingungen, bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt. Bei der Abtreibung wird das Lebensrecht des Embryos gegen das Selbstbestimmungsrecht der Mutter abgewogen, die Entscheidung fällt bei uns zugunsten der Mutter.

Bei einem Klon, der sich in einem viel früheren Entwicklungsstadium befindet und bei dem es nicht um das Interesse einer Einzelperson geht – der Mutter –, sondern um ein Interesse der gesamten Menschheit, das Interesse an der Heilung von Krankheiten nämlich, geben wir eine andere Antwort. Logisch ist das nicht. Es widerspricht einem unserer ganz wenigen beinahe heiligen Prinzipien: Alle Menschen haben gleiche Rechte. Wenn wirklich alle Menschen gleiche Rechte haben, dann beginnt auch bei allen das Menschsein zum gleichen Zeitpunkt. Es kann nicht sein, dass für ein im Reagenzglas entstandenes Menschenleben andere Regeln gelten als für ein Leben, das sich im Mutterleib entwickelt.

Hinter der Klondebatte verbirgt sich also eine neue Abtreibungsdebatte. Dies ist nun keineswegs ein Appell, das Abtreibungsrecht wieder zu verschärfen. Im Gegenteil. In der Klondebatte muss aber klar sein, wie stark beide Fragen – Forschungsklonen und Abtreibung – zusammenhängen, und dass es auf diese Fragen nur eine gemeinsame Antwort geben kann, es sei denn, man entscheidet sich für Heuchelei und Doppelmoral. Zum Beispiel, in dem man das Forschungsklonen verbietet, und beim Abtreibungsrecht liberal ist. Diese Haltung ist nicht besonders human, nur besonders bequem.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false