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Meinung: Im Zweifel – gegen das Verbrechen

INNENMINISTER FÜR DNA-TESTS

Das Thema ist populär, und leider wird es auch zunehmend populistisch behandelt. Seit der Kriminalwissenschaft kleinste Materialreste an einem Tatort ausreichen, um Verdächtige zu überführen, sind – gerade in jüngster Zeit in Brandenburg – mehrere seit Jahren unaufgeklärte Fälle gelöst worden. Parteiübergreifend votieren nun immer mehr Innenminister dafür, konsequent bei Tatverdächtigen DNATests durchzuführen und die Ergebnisse abzuspeichern. Bislang ist dies nur mit einem richterlichen Beschluss und auch nur bei schweren Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung zulässig. Für ein breiteres Screening müsste die Strafprozessordnung geändert werden. Der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Buß, ein Sozialdemokrat, hält das nun für vertretbar. Er möchte, dass die Polizei von jedem Tatverdächtigen, den sie erkennungsdienstlich behandelt, einen genetischen Fingerabdruck nehmen darf. Führt das, wie Datenschützer fürchten, zu einem Missbrauch? Das wäre nur der Fall, wenn solche DNA-Spuren mehrdeutig interpretiert werden könnten, Unschuldige also in Verdacht gerieten. Genau das aber ist, nach allem, was wir wissen, auszuschließen. Wahrscheinlicher ist eine Überfrachtung der Dateien. Dies zu verhindern, wäre aber eher die Aufgabe von EDV-Spezialisten als von Juristen. Keiner will Freiheitsrechte einschränken. Aber der Bürger hat einen Anspruch darauf, dass alle Chancen genutzt werden, ihn vor Verbrechen zu schützen. GA

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