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Meinung: Immer vermindert

Es ist kein Präzedenzfall geschaffen worden: Im Cottbuser Prozess hat das Gericht die Tatsache, dass der 19-jährige Steffen G. ein brutales Videospiel gespielt hatte, bevor er einen Obdachlosen zu Tode trat, nicht als strafmindernd gewertet.

Es ist kein Präzedenzfall geschaffen worden: Im Cottbuser Prozess hat das Gericht die Tatsache, dass der 19-jährige Steffen G. ein brutales Videospiel gespielt hatte, bevor er einen Obdachlosen zu Tode trat, nicht als strafmindernd gewertet. Es folgte damit der Staatsanwaltschaft, die bezweifelt hatte, dass die Schuldfähigkeit des jungen Mannes durch das Spiel beeinträchtigt worden war. Zu Recht. Der Fall, der quasi beispielhaft den direkten Weg vom Killerspiel zum Killen belegen sollte, eignete sich dazu nicht. Der Hirnforscher Manfred Spitzer sprach während der Verhandlung wegen des Videospiels von einer verminderten Steuerungsfähigkeit des Täters. Bei einem bereits mehrfach auffällig gewordenen Jugendlichen, der zur Tatzeit zudem stark alkoholisiert war, wäre es falsch, das ausschließlich auf ein Videospiel zurückzuführen. Die Steuerungsfähigkeit von Steffen G. ist offenbar auch vermindert, wenn er nicht vor dem Computer sitzt. mos

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