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Meinung: In anderen Umständen

Keine Frage: Ein Arzt muss seinen Job richtig machen, bei Fehlern drohen ihm – wie jedem anderen Dienstleister – Schadenersatzansprüche. Doch was, wenn ihm der Fehler bei einer Sterilisation, der Beratung über sichere Empfängnisverhütung oder der entsprechenden Behandlung unterläuft?

Keine Frage: Ein Arzt muss seinen Job richtig machen, bei Fehlern drohen ihm – wie jedem anderen Dienstleister – Schadenersatzansprüche. Doch was, wenn ihm der Fehler bei einer Sterilisation, der Beratung über sichere Empfängnisverhütung oder der entsprechenden Behandlung unterläuft? Wenn der juristische „Schaden“ also ein Menschenleben ist, ein gesund auf die Welt gekommenes Baby? Für den Bundesgerichtshof kein Problem: Er verurteilte gestern einen Frauenarzt wegen eines Behandlungsfehlers bei der Verhütung dazu, die kompletten Unterhaltskosten des Kindes zu übernehmen. Urteile in dieser Richtung gab es schon öfter, offenbar geht es den Richtern ums Prinzip. Nicht die Existenz des Kindes sei der Schaden, sondern die wirtschaftliche Belastung der ungewollten Eltern, argumentieren sie. Juristenlogik, die gerne übersehen lassen möchte, wie eng das eine am andern hängt – weil jeder spürt, dass das Urteil rein rechtlich zwar folgerichtig sein mag, ethisch aber die grundfalsche Richtung weist. Das Signal freilich passt in die Zeit: Kinder sind nicht Geschenk, sondern ökonomische Belastung. Hoffentlich erfährt der jetzt Dreijährige später nie, dass ihn seine Eltern öffentlich als Schaden haben brandmarken lassen. raw

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