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Meinung: In dubio pro reo

Das Verfahren war kein Ruhmesblatt für Österreichs Justiz. Doch so bitter das für die Hinterbliebenen der Opfer sein mag: Der juristische Grundsatz, im Zweifel für die Angeklagten zu entscheiden, gilt auch in diesem Fall.

Das Verfahren war kein Ruhmesblatt für Österreichs Justiz. Doch so bitter das für die Hinterbliebenen der Opfer sein mag: Der juristische Grundsatz, im Zweifel für die Angeklagten zu entscheiden, gilt auch in diesem Fall. Eine Verurteilung wäre dann vertretbar, wenn sich ihre Schuld hieb und stichfest nachweisen ließe. Das ist nicht gelungen.

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