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Internet: Digitaler Datenverkehr

Im Internet fehlen Karten und Navigationssysteme: Deshalb brauchen wir echte Selbstbestimmung. Ein Gastbeitrag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière

Das Internet, der digitale Datenverkehr, wird oft mit dem Straßenverkehr verglichen. Die Metapher von der Datenautobahn stammt schon aus den frühen 1990er Jahren. Die Nutzer werden mit Fahrern verglichen, Computer und Browser mit ihren fahrbaren Untersätzen und Webseiten mit Zielen auf der virtuellen Landkarte.

Es lassen sich viele derartige Parallelen ziehen. Immer wieder diskutiert wird etwa die Frage nach einem Internet-Führerschein oder einem Internet-TÜV. Beide Maßnahmen halte ich weder für sinnvoll noch für praktikabel. Bevor wir uns zu sehr in die Metapher begeben, sollten wir uns die Grundlage unserer Netzpolitik vor Augen führen: Wir wollen die Freiheit des Internets bewahren. Die Nutzung des Internets muss jedem ohne Weiteres offenstehen. Wir müssen gleichzeitig die Rahmenbedingungen verbessern, die dem Einzelnen auch wirklich eine freie und selbstbestimmte Nutzung des Internets ermöglichen. Denn die größte Herausforderung besteht darin, dass wir im Internet heute fast alle ohne Orientierungshilfen unterwegs sind. Es fehlt ein klarer Standort, es fehlen Karten und Navigationssysteme.

Die virtuelle Welt zeigt uns immer nur einen kleinen Ausschnitt, Vieles bleibt unserer Wahrnehmung verborgen und Kriminelle nutzen dies längst aus. Ähnlich wie in einem Kriminalfilm, in dem der Bösewicht das Straßenschild in eine falsche Richtung dreht, werden beim „Phishing“ Bürger über E-Mails auf gefälschte Webseiten geführt, um an ihre Passwörter, Kontonummern und dergleichen mehr zu kommen.

Internetkriminalität ist heute ein sehr ernstes Problem. Gleichzeitig bereitet das Fahren ohne Orientierungshilfe noch aus anderen Gründen Sorge: Fehlende Orientierung schränkt die Selbstbestimmung des einzelnen Internetnutzers ein. Uns fehlen die Sinnesorgane für das virtuelle Straßennetz. Viele Nutzer können kaum nachvollziehen, wo und wie sie sich im Internet bewegen. Sind sie auf einer echten oder gefälschten Seite? Laden sie sich ein nützliches Zusatzprogramm herunter oder infizieren sie ihren eigenen Rechner mit einem Schadprogramm? Sind die Daten, die sie in ein soziales Netzwerk eingestellt haben, tatsächlich privat oder schon öffentlich? Gibt es diese Grenze überhaupt noch im Internet? Kann durch das Zusammenführen von Daten ein Gesamtbild erstellt werden, das den Nutzer am Ende völlig entblößt? Wer kann solche Daten zusammenfügen: der Staat oder große private Unternehmen? Und sitzt der Nutzer selbst am Steuer oder gibt es jemanden, der unter seiner Identität in der virtuellen Welt unterwegs ist?

Unverrückbar ist für mich, dass der Staat nicht selbst das Steuer anstelle seiner Bürger übernehmen darf, um Sicherheit zu gewährleisten. Er hat auch im virtuellen Raum die Freiheitsrechte des Bürgers strikt zu achten. Dies gilt natürlich in erster Linie dann, wenn er selbst Daten erhebt und verarbeitet. Die Selbstbestimmung muss aber auch gegenüber Internetkonzernen und privaten Datensammlungen sowie deren Vernetzung durchgesetzt werden. Dem Staat kommt hier die Rolle zu, die Selbstbestimmung der Bürger nicht nur passiv zu wahren, sondern aktiv zu fördern.

Was der Staat tun kann, ist die Selbstbestimmung des Einzelnen zu stärken und Möglichkeiten zur Orientierung im virtuellen Raum aufzuzeigen, anzubieten und vielleicht sogar zu gewährleisten.

Dies ist eine erste gemeinsame Erkenntnis aus dem Dialog zur Netzpolitik, den ich mit Ansprechpartnern aus der Netzgemeinschaft, Wirtschaft und Verwaltung begonnen habe und an dem jeder Interessierte eingeladen ist, sich unter www.e-konsultation.de zu beteiligen.

Was kann, darf und soll der Staat konkret tun, um dieses Ziel zu erreichen? Am Anfang selbstbestimmter Freiheitsausübung steht die Aufklärung. Staat, Softwarehersteller und Diensteanbieter haben eine gemeinsame Verantwortung dafür, dass die Menschen die Risiken im Internet besser verstehen lernen. Die gemeinsame Kampagne für sichere Passwörter ist ein Beispiel dafür. Niemand käme auf die Idee, den Schlüssel im Zündschloss seines Autos stecken zu lassen, nur weil man ihn dort leicht wiederfindet. Gleichwohl ist die Zahlenfolge „123456“ noch immer eines der beliebtesten Passwörter. Der Spot, mit dem wir in Kinos und unter www.sicher-im-netz.de für sichere Passwörter werben, hat es in die Youtube-Charts gebracht. Aufklärung kann funktionieren, reicht aber nicht aus.

Selbstbestimmung im Netz setzt zudem voraus, dass Softwarehersteller und Diensteanbieter ihre wirtschaftliche Macht nicht ausnutzen und ausnutzen können. Die Nutzer müssen eine echte Wahl haben, ob sie etwa die Weitergabe ihrer Daten akzeptieren oder nicht. Dies setzt voraus, dass sie verständlich informiert werden, was mit ihren Daten geschehen soll. Der Staat sollte hier als Erstes auf Vorschläge zur Selbstverpflichtung der Anbieter und freiwillige Zertifizierungsangebote setzen. Gegebenenfalls muss er auch gesetzlich eingreifen, etwa durch eine Neuregelung der datenschutzrechtlichen Einwilligung.

Ich bin der Überzeugung, dass gesetzgeberische Maßnahmen nicht am Anfang netzpolitischer Überlegungen stehen sollten. Sie können aber nicht ausgeschlossen werden. Die Privatautonomie ist ein hohes Gut und dient der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Dort, wo die Risiken für die Beteiligten besonders groß sind oder die Freiheiten unter den Beteiligten regelmäßig ungleich verteilt sind, hat der Gesetzgeber jedoch seit jeher einen Ordnungsrahmen zur Verfügung gestellt. Er hat damit auf technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen reagiert. So hat das Bürgerliche Gesetzbuch seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1900 etliche Änderungen und Ergänzungen erfahren. Ich bin mir bewusst, dass die Gestaltung dieses Ordnungsrahmens aufgrund der internationalen Dimension des Internets schwieriger geworden ist. Wir dürfen hierauf jedoch nicht verzichten, wenn wir die Selbstbestimmung und Chancengleichheit des Einzelnen bewahren und stärken wollen.

Zur Selbstbestimmung gehört auch die Möglichkeit der nachträglichen Kontrolle. Es muss möglichst einfach sein zu erfahren, was mit den eigenen Daten geschehen ist. Das Wissen darüber, welche Wege die Daten genommen haben, ermöglicht mir, mein Verhalten gegebenenfalls zu überdenken und für die Zukunft zu ändern. Es ist zudem Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsschutz, mit dem die Löschung von Daten, die Haftung bei Rechtsverletzungen oder gar strafrechtliche Sanktionen geltend gemacht werden können. Beim Auftakt unseres Dialogs zur Netzpolitik haben wir die Idee eines Datenbriefs diskutiert, mit dem der Nutzer am Ende eines Jahres gerade auch von privaten Anbietern darüber informiert wird, was mit seinen Daten geschehen ist. Auch wenn hier der Teufel im Detail steckt, ist der Vorschlag prüfenswert. Das Bundesinnenministerium wird daher Vertreter der Netz-Community, des Datenschutzes und der Wirtschaft einladen, gemeinsam ein Konzept für einen solchen Datenbrief zu entwickeln und dieses in einem Pilotprojekt ergebnisoffen zu testen.

Schließlich muss der Einzelne die Wahl haben, wie er im Internet kommuniziert, ob er seine Identität preisgibt oder nicht. Es ist legitim und schützenswert, bestimmte Kommunikationsformen im Internet anonym oder unter einem Pseudonym zu nutzen. Es gibt aber Angebote, bei denen sich die Beteiligten sicher sein müssen, mit wem sie kommunizieren. Dies gilt zum Beispiel für Auskünfte über eigene sensible Daten bei staatlichen Stellen oder Versicherungen oder beim Abschluss von Verträgen. Selbstbestimmung setzt eine Vielfalt der Möglichkeiten und Angebote voraus. Auch der Staat kann Angebote machen, ohne die Bürger zu verpflichten und einzuschränken.

Mit dem neuen Personalausweis schafft die Bundesregierung ein Angebot, um sich im Internet auszuweisen. Auf diese Weise können die Bürger der Gefahr von Identitätsdiebstahl selbst vorbeugen. Der neue Personalausweis dient wie auch in der realen Welt dem freien und ungehinderten Verkehr zu Orten, bei denen man sicher sein möchte, mit wem man sich trifft und beispielsweise Verträge schließt. Ob und in welchem Umfang sie diesen elektronischen Identitätsnachweis nutzen, bestimmen die Bürger selbst.

Ein weiteres Angebot ist die sichere elektronische Kommunikation. Wir haben uns heute daran gewöhnt, mit E-Mails zu kommunizieren. Diese Kommunikation stößt aber an Grenzen, wenn sensible persönliche Daten übermittelt werden sollen, wenn eine Zustellbestätigung für den Vertragsschluss nötig ist oder wenn ich meinem elektronischen Gegenüber eine gesicherte Absenderadresse übermitteln will. Das alles leistet die E-Mail nicht oder nur mit komplizierten Zusatzprodukten. Mit De-Mail schaffen wir diese zusätzlichen Möglichkeiten. De-Mail wird einfach zu nutzen sein. Der Staat definiert nur die grundlegenden Sicherheitsstandards. Umgesetzt und angeboten wird De-Mail von Diensteanbietern. Sie übernehmen die Verschlüsselung, um die sich Absender und Empfänger nicht kümmern müssen. Das gehört zu den Orientierungshilfen, die unser Staat im Netz gibt und geben muss.

Jedes Bild vereinfacht die Wirklichkei

t. So auch die Metapher des Straßenverkehrs. Das gilt aber auch für ein anderes gängiges Bild: das „Surfen“. Es drückt die Lust aus, sich ohne vorgegebene Wege aus der Laune und dem Spiel der Wellen heraus zu bewegen. Beim Surfen gibt es keine Leitplanken, beim Fahren schon. Beides muss möglich sein im Internet: Das freie Surfen ebenso wie das sichere Fahren. Letzteres verlangt eine ausgebaute Infrastruktur und diese fehlt zum Teil noch.

Das Internet bietet große Chancen zur Selbstverwirklichung. Zugleich wachsen mit seiner Komplexität und Undurchschaubarkeit die Risiken. Umso wichtiger ist es deshalb, das Internet gemeinsam so zu gestalten, dass die verantwortliche Selbstbestimmung tatsächlich im Mittelpunkt steht.

Thomas de Maizière

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