zum Hauptinhalt

Meinung: Ist Sterbehilfe ethisch vertretbar?

Bundesgerichtshof stärkt das Recht auf Sterbehilfe von Jost Müller-Neuhof vom 26. Juni Das Urteil des Bundesgerichtshof war wichtig.

Bundesgerichtshof stärkt das Recht auf Sterbehilfe von Jost Müller-Neuhof vom 26. Juni

Das Urteil des Bundesgerichtshof war wichtig. Endlich muss man sich nicht mehr von Ärzten vorschreiben lassen, bei schwerer Krankheit sein Leiden verlängern lassen zu müssen. Die moderne Palliativmedizin ist nicht in der Lage, extreme Schmerzen erträglich zu machen. Nun hat der unheilbar Kranke die Freiheit, selbst darüber zu befinden, wann er sein Leben für nicht mehr lebenswert hält. Wenn ich zum Beispiel demenzkrank wäre oder im Koma läge, würde ich wollen, dass man die Apparate abschaltet oder dass man mir im Falle einer tödlichen Krebserkrankung hilft, friedlich in den Tod hinüberzugleiten, bevor die Schmerzen unerträglich werden. In solchen Fällen ist Sterbehilfe legitim! Ich kann nur jedem raten, für den Fall, dass man nicht mehr in der Lage sein sollte, seinen Willen persönlich kundzutun, eine Patientenverfügung zu verfassen.

Renate Kappe, Berlin-Friedrichshain

Als „moralisches Korrektiv des Patientenwillens“ auftreten zu wollen, kann für Ärzte heikel werden. Ärzte sind oft prachtvolle Menschen und wundervolle Helfer ihrer Patienten – moralisch höherwertig als die meisten anderen Menschen sind sie nicht. Ihre Moralität ist genauso korrumpierbar wie die ihrer Patienten. Die Heilungsabsicht eines Arztes hat sich im Normalfall nicht auf den Willen seiner Patienten zu erstrecken, und es ist gut, dass der BGH in diesem Sinne entschieden hat. Wer bei der Stärkung von Patientenrechten einen „problematischen Beigeschmack“ wahrnimmt, gibt zu verstehen, dass er es unproblematisch findet, über die Köpfe seiner Patienten hinweg zu entscheiden.

Florian Dieckmann, Berlin-Friedenau

Sehr geehrte Frau Kappe,

Sehr geehrter Herr Dieckmann,

die Einstellungen zur Hochtechnologiemedizin der heutigen Zeit sind vielmals ambivalent. In der Bevölkerung besteht einerseits eine erhebliche Angst davor, dass Ärzte über Gebühr Leben und auch Leiden verlängern könnten, andererseits wächst aber auch die Befürchtung, dass es wegen knapper Mittel zur vorzeitigen Aufgabe medizinischer Bemühungen kommt. Tatsache ist, dass durch medizinische Fortschritte Behandlungsgrenzen verschoben werden. Vielfach ist das hochwillkommen! Dadurch rücken aber auch Lebensverlängerungen in den Bereich des Möglichen, die eventuell gar nicht mehr dem Wunsch des Patienten entsprechen. Hier sollten wir feststellen, dass unabhängig von den Möglichkeiten der Wille des einzelnen Menschen Grundvoraussetzung für jede medizinische Behandlung ist. Er muss immer zustimmen. Er kann jede Behandlung ablehnen. Das hat der Bundesgerichtshof mit seinem aktuellen Urteil auch für Patientenverfügungen unterstrichen.

Eine ethische Auseinandersetzung mit Entscheidungen, die den Prozess des Sterbens und den Eintritt des Todes beeinflussen, kann sich jedoch nicht auf die Frage, was erlaubt ist reduzieren lassen. Gerade die aktuelle Diskussion macht deutlich, dass die Terminologie von aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe missverständlich und teilweise irreführend ist. Schon der Nationale Ethikrat hat in seiner Stellungnahme „Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende“ vorgeschlagen, Handlungen am Lebensende mit den Begriffen Sterbebegleitung, Therapien am Lebensende, Sterbenlassen und Tötung auf Verlangen zu umschreiben. Dabei ist die deutsche Ärzteschaft klar in ihrer Haltung, dass Tötung auf Verlangen auch auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten ethisch nicht akzeptabel ist. Auch ich lehne dies strikt ab. Wenn sich Menschen nicht mehr darauf verlassen können, dass ärztliche Handlungen ausschließlich zum Schutz ihres Daseins durchgeführt werden, bricht die Vertrauensbasis zwischen Ärzteschaft und Gesellschaft und damit das Fundament ärztlichen Handelns zusammen. Die Folge wäre eine permanente Kontrolldiskussion, die weit über Fragen nach fälschlich durchgeführten lebensverlängernden Maßnahmen hinausginge. Vor einer solchen Situation warnen viele gesellschaftliche Gruppen. Das Leben ist ein unverdientes, wunderbares Geschenk. Wir dürfen es annehmen und müssen mit seinen natürlichen Gefährdungen umgehen lernen. Weder kann die moderne Medizin an der Endlichkeit unseres Daseins etwas ändern, noch sollten wir ein Menschenbild befördern, das in Notsituationen das Leben zur Disposition stellt. Zuwendung und Fortschritt sind keine Gegensätze – auch nicht in der modernen Medizin. Manchmal heilen zu können, oft zu lindern und immer zu trösten, ist keine resignierte, obsolete Feststellung, sondern die Antwort auf die aktuellen Herausforderungen eines selbstbestimmten Lebens, das um menschliche Grenzen weiß.

— Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Eckhard Nagel,

geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinmanagement und Gesundheitswissenschaften der Universität Bayreuth, stellv. Vorsitzender des Deutschen Ethikrats

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false