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Meinung: Kabinett beschliesst Gesetzentwurf: Gratwanderung

Zwölf Jahre sind vergangen, seit in der EU die Diskussion um eine Richtlinie zum Schutz biotechnischer Erfindungen begann. Jetzt hat die Bundesregierung das Biopatentgesetz beschlossen, das die 1998 verabschiedete EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen soll.

Zwölf Jahre sind vergangen, seit in der EU die Diskussion um eine Richtlinie zum Schutz biotechnischer Erfindungen begann. Jetzt hat die Bundesregierung das Biopatentgesetz beschlossen, das die 1998 verabschiedete EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen soll. Damit hat sich der biotechnikfreundliche Kurs des Forschungsministeriums durchgesetzt. Die Kritiker aus den Reihen der Grünen hatten dieses Mal das Nachsehen. Das Kabinett hat zwar Recht, wenn es einschränkt, dass das europäische Patentrecht "nicht in allen Punkten endgültige Antworten" auf neue Technologien bereithalte. Das aber kann das Patentrecht ohnehin nicht leisten, auch wenn es gewissermaßen stellvertretend zur Zielscheibe von Gentechnik-Gegnern geworden ist, zum Beispiel Greenpeace. Patente sollen geistiges Eigentum schützen und neue Entwicklungen fördern - keine leichte Aufgabe im verminten Terrain der Biotechnik. Dementsprechend ist das deutsche Gesetz eine Gratwanderung zwischen Gesellschaft, Wissenschaft und Industrie geworden. Es sichert Investitionen in die biomedizinische Forschung ab und fördert so die Entdeckung neuer Wirkstoffe. Auf der anderen Seite werden Gene nicht als solche patentierbar sein, sondern nur in einem bestimmten Zusammenhang - eine wichtige Einschränkung. Die Proteste aber werden trotz des Kompromisses weitergehen.

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