zum Hauptinhalt
Wie geht es weiter mit Suhrkamp?

© dpa

Kampf um Suhrkamp-Verlag: Rettung durch Insolvenz

Die Familienstiftung Ulla Unseld-Berkéwicz erringt einen Punktsieg im Kampf um den Suhrkamp-Verlag – doch der Streit geht mit dem Teilhaber Hans Barlach ist noch lange nicht zuende

Die Schlagfrequenz im Kampf um den Suhrkamp Verlag wird immer höher – und der jüngste Schlag könnte ein entscheidender sein, vielleicht ist er sogar der von Verlegerin und Mehrheitsgesellschafterin Ulla Unseld-Berkéwicz erhoffte, geradezu sprichwörtliche Befreiungsschlag: Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat ein Insolvenzverfahren für den Suhrkamp Verlag eröffnet, als Insolvenzgründe seien Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Verlags gegeben, wie die für das Verfahren zuständige Richterin bestätigte.

Der Insolvenzplan, den der Verlag durch seinen Sachwalter vorgelegt hat, sieht zudem vor, den Suhrkamp Verlag von einer Kommanditgesellschaft in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Das eingeleitete Insolvenzverfahren wie auch der vorgelegte Insolvenzplan, so er denn angenommen wird, sind tatsächlich zwei harte Schläge für Suhrkamps Minderheitsgesellschafter Hans Barlach und seine Medienholding AG. Denn Barlach dürfte in Folge nicht nur viel Geld, sondern viele seiner Mitsprache- und Vetorechte als Gesellschafter verlieren.

Barlach hatte erst vor knapp drei Wochen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt erwirkt, die vorsah, dass auch die Familienstiftung ihre Gewinne aus den Jahren 2010 und 2011 durch den Verkauf des Frankfurter Verlagshauses und des Verlagsarchivs stunden, also für nachrangig erklären müsse – so wie er selbst das mit den ihm aus diesen Verkäufen zustehenden 2, 2 Millionen Euro zuvor getan hatte. Deren Auszahlung hatte er vorher vor Gericht erstritten, mit der Folge, dass Ulla Unseld-Berkéwicz als Geschäftsführerin des Verlages das die Insolvenz erst möglich machende Schutzschirmverfahren anstrengte, um ihren Kontrahenten auszubooten. „Suhrkamp vor Insolvenz gerettet“, überschrieb Barlach damals seine Pressemeldung – ironisch, frohlockend, aber eben auch in dem Glauben, dass eine Zahlungsunfähigkeit des Verlags nun nicht mehr vorliege und damit kein Insolvenzgrund gegeben sei.

Abfindungsangebot für Barlach

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg sieht das anders, und womöglich wird nun, insbesondere durch die angestrebte Änderung der Rechtsform des Verlags, der Gesellschafterstreit „das operative Geschäft des Verlags nicht länger beeinträchtigen können“, wie man beim Verlag in den Reihen von Unseld-Berkéwicz jubiliert. Denn in einer Aktiengesellschaft reichen einfache Mehrheiten, um Entscheidungen zu fällen, und sollte Barlach mit der Umwandlung nicht einverstanden sein, hat man ihm im Insolvenzplan ein Abfindungsangebot gemacht.

Ob er im Fall der Fälle darauf eingehen wird? Vorerst wird er seine 2,2 Millionen Euro abschreiben müssen (wie übrigens auch, absurderweise, die Familienstiftung mit Unseld-Berkéwicz als Vorsitzende ihre damaligen Gewinne) – und weiterhin versuchen, gegen das Schutzschirm- und Insolvenzverfahren vorzugehen, nämlich dass dieses ein reiner Selbstzweck und rechtsmissbräuchlich angewandt worden sei. Es ist ein Punktsieg, den Ulla Unseld-Berkéwicz hier gelandet hat; der Justiz- und Wirtschaftskrimi, den der Suhrkamp Verlag hier schreibt, ist aber trotzdem noch nicht zu Ende.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false