zum Hauptinhalt

Meinung: Killer im Kopf

Warum es für Gewalt-Computerspiele eine strikte Altersbegrenzung geben muss

Werden aus Killerspielern echte Killer? Wissenschaftlich ist dazu so viel gesagt, dass mittlerweile auf zwei Experten drei Meinungen kommen – leider extrem unterschiedliche und manchmal auch exotische. So stellten Gehirnforscher an der University of Rochester fest, dass sich das Sehvermögen von Menschen verbessert, die täglich mehrere Stunden mit dem virtuellen Nahkampf beschäftigt sind. Im nächsten Schritt wird vermutlich die positive Auswirkung dieser am Keyboard erkämpften visuellen Fähigkeit auf die Unfallquote jugendlicher Verkehrsteilnehmer untersucht.

Giacomo, Patrick und Daniel, Schüler einer neunten Klasse in Hamburg, haben einen Selbstversuch mit dem Spiel Counter-Strike unternommen. Das steht in einem Zusammenhang mit schwer erklärbaren Gewalttaten Jugendlicher – oder wird eben nur in einen solchen gebracht. Der Bericht der Schüler: „Nach einigen Stunden der Erprobung des Spiels haben wir bei uns keinerlei negative Beeinflussung festgestellt, sondern nur ein Gefühl von Spaß. Nach dem Abschalten des Computers war alles normal. Wir verspürten keinerlei Aggression, unser Kopf war klar, nur unser Magen brauchte einen Snack.“

Da sind wir aber froh. Von Giacomo, Patrick und Daniel werden wir aller Voraussicht nach weder überfahren noch niedergemetzelt, ebenso wenig wie von hunderttausenden anderen Killerspielern.

Bei manchen allerdings kann man sich da nicht so sicher sein, wie die Blutrauschtat von Emsdetten zeigt. Es ist jedenfalls nicht auszuschließen, dass bestimmte Spiele auf bestimmte Menschen eine zusätzlich enthemmende, animierende, brutalisierende oder schizophrenisierende Wirkung haben können. Je jünger, desto eher.

Die Politik will deshalb handeln. Zur Auswahl stehen im Prinzip zwei Varianten: Die Bundesregierung plant, dass Kinder und Jugendliche nicht mehr legal an solche Spiele kommen können; die Landesregierungen von Bayern und Niedersachsen wollen gleich die Herstellung solcher Spiele verbieten. Die Bundesregierung handelt in der Logik des Jugendschutzes und nimmt den Nebenwiderspruch in Kauf, dass es auch labile Erwachsene gibt; die Bayern und Niedersachsen handeln hingegen unlogisch.

Über die Zulassung eines fertigen Produkts zur Weitergabe an Jugendliche können Experten anhand von Kriterien durchaus befinden (und auch schon mal irren: der aktuelle Bond-Film ist frei ab 12 und dafür zu brutal). Und auch wenn im Verbot gerade für Jugendliche ein Beschaffungsanreiz liegt: Deswegen darauf zu verzichten, wäre eine Kapitulation des Rechtsstaates. Das ist im virtuellen Leben ebenso wenig akzeptabel wie im echten. Aber eine Geschmacksgrenze für Produkte zu definieren, wie es die Bayern und Niedersachsen tun müssten, sei es für Spiele oder Filme oder Bücher (auch „American Psycho“ von Bret Easton Ellis kann als Anleitung zum Mitmenschenmeucheln gelesen werden), ist zwangsläufig willkürlich – und somit für die Gesellschaft gefährlicher als jedes Killerspiel.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false