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Klappe zu oder Klappe auf? Noch ist unklar, was mit den Babyklappen geschieht. Diese in Saalfeld heißt "Babykörbchen".

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Klare Regeln schaffen: Warum ein Verbot der Babyklappe sinnvoll ist

Die Familienministerin schlägt statt anonymer Geburt und Babyklappe die "vertrauliche Geburt" vor. Ob die Babyklappe verboten ist, bleibt dabei unklar. Das ist unnötig. Denn die Ministerin hätte viele gute Argumente für ein Verbot.

Von Anna Sauerbrey

Der Job der Bundesfamilienministerin ist kein leichter. Viele der Themen, um die sich ihre Kabinettskollegen kümmern, sind gewichtig, aber weit weg. Die europäische Bankenunion – ein Spezialistenthema. Die Reform des Verfassungsschutzes – für Normalbürger kein Aufreger. Kinder oder Familie hingegen hat fast jeder, die Themen sind emotional besetzt. Wer in diesem Bereich beherzt durchregiert, dem wird schnell ein Mangel an Empathie vorgeworfen. Im Fall eines besonders heiklen Themas, mit dem sich Kristina Schröder zurzeit befasst, will die Ministerin diesen Eindruck offenbar vermeiden. Es geht um Frauen in einer Extremsituation, Frauen, die eine Schwangerschaft verheimlicht haben und die sich nun fragen müssen: wo gebären? Und was passiert danach mit dem Kind?

Bislang gibt es in Deutschland für diese Frauen zwei Möglichkeiten: Zum einen die anonyme Geburt in einem Krankenhaus. Frauen, die selbst den Weg in eine Klinik nicht finden und heimlich zu Hause gebären, könnten ihr Kind außerdem in eine der schätzungsweise 80 bis 90 Babyklappen im Land legen.

Beides ist ethisch heikel: Kinder haben ein Recht darauf, ihre Herkunft zu erfahren. Das beschied dem Familienministerium Anfang des Jahres eine Ethikkommission. Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts kam außerdem zu dem Schluss, dass die Klappen Kindstötungen offenbar nicht verhindern.

Nun hat die Familienministerin eine „vertrauliche Geburt“ vorgeschlagen, bei der die Mutter Angaben zur Person machen muss, aber 16 Jahre lang anonym bleibt. Das scheint tatsächlich ein vernünftiger Ausgleich zwischen dem Wunsch, Frauen in Extremsituationen zu helfen, und dem Recht des Kindes auf Wissen über seine Herkunft. Babyklappen könnten das nicht garantieren – und würden noch tiefer in die rechtliche Grauzone geraten. Dennoch sieht der im Moment kursierende Gesetzentwurf kein explizites Verbot der Klappen vor.

Ein kühles Verbot einer so emotional beladenen Einrichtung – das schien dem Ministerium offenbar zu riskant. Doch gerade in diesem sensiblen Bereich darf es kein Grau geben. Damit wäre auch den Helfern hinter den Babyklappen nicht geholfen. Der Gesetzentwurf sollte um das Verbot ergänzt werden. Die Ministerin hätte dafür gute Argumente.

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