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Meinung: Knapp vorbei

Diese Entscheidung ist überraschend: Nach dem Erfurter Amoklauf hatte niemand mehr damit gerechnet, dass das Computerspiel „Counterstrike“, bei dem sich Elitesoldaten und Terroristen bekämpfen, noch die Sichtung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften bestehen würde. Doch die Behörde ließ sich nicht von der öffentlichen Debatte über die „blutrünstigen Ego-Shooter“ leiten.

Diese Entscheidung ist überraschend: Nach dem Erfurter Amoklauf hatte niemand mehr damit gerechnet, dass das Computerspiel „Counterstrike“, bei dem sich Elitesoldaten und Terroristen bekämpfen, noch die Sichtung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften bestehen würde. Doch die Behörde ließ sich nicht von der öffentlichen Debatte über die „blutrünstigen Ego-Shooter“ leiten. Nicht Erfurt stand auf der Tagesordnung und auch nicht die Handlung von Robert Steinhäuser, sondern die Prüfung eines Computerspiels. Das ist die Aufgabe der Bonner Behörde mit ihrem Entscheidungsgremium. Für diese Arbeit gelten klare Regeln, die so angewandt wurden, wie es die Gesetze hergeben. Die Darstellung von Gewalt an sich reicht demnach nicht aus, ein Spiel auf den Index zu setzen. Derzeit werden nur jene Spiele verboten, die Gewalt regelrecht zelebrieren. Dafür gibt es Beispiele, schließlich haben die Bundesprüfer nach Erfurt bereits Spiele als jugendgefährdend eingestuft. „Counterstrike“ gehört nicht dazu. Die Debatte um Gewaltverherrlichung in den Medien, vor allem den elektronischen, ist damit aber nicht zu Ende. Die „Counterstrike“-Entscheidung zeigt, dass die Novellierung des Jugendschutzes überfällig ist. Damit nicht nur die härtesten Computerspiele vom Markt genommen werden. sag

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