zum Hauptinhalt
Jost Müller-Neuhof ist rechtspolitischer Korrespondent des Tagesspiegels. Seine Kolumne "Einspruch" erscheint jeden Sonntag auf den Meinungsseiten.

© Kai-Uwe Heinrich

Kolumne "Einspruch": Gegen die pädagogische Gleichschaltung

Am Mittwoch entscheidet das Bundesverwaltungsgericht darüber, ob Opus Dei in Brandenburg ein reines Jungengymnasium gründen darf. Das Land will das verhindern, Koedukation soll verpflichtend sein. Warum Opus Dei Recht bekommen sollte.

Menschen beiderlei Geschlechts sind ein Werk Gottes, trotzdem will der katholische Laienorden Opus Dei in Potsdam seit Jahren unbedingt ein reines Jungengymnasium errichten. Eine formale Ungleichheit in Geschlechterfragen liegt hier nicht vor, der Orden steht immerhin auch dem Träger einer reinen Mädchenschule nahe, die allerdings fern im nordrhein-westfälischen Jülich liegt. Im Land Brandenburg will man Monokulturen nun prinzipiell nicht mehr dulden und versagt den Eltern die beantragte Genehmigung. Am Mittwoch wird das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheiden.

Als unmodern bis reaktionär gelten solche Vorhaben in unserer säkularen Region, zumal Opus Dei unter Sektenverdacht steht. Und wie war das noch mal mit dem Missbrauch? Jetzt auch noch auf einer eigenen Schule? Lässt man aber Vorurteile und Ressentiments beiseite – und das sollten Gerichte tun –, scheint die Gründung erlaubt. Jedenfalls klagten sich die Eltern bisher erfolgreich durch die Instanzen, und zwar so lange, dass ihre Kinder jetzt bald das Abitur machen werden, freilich an anderen Schulen. Trotzdem halten sie an ihrem Projekt fest, Nachfrage gebe es genug, sagen sie.

Stimmt wohl. Heranwachsende Jungs hält nicht nur die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder für die neuen Problembären der Gesellschaft. Manches mag überzeichnet sein, doch tatsächlich drängt sich hier und da der Eindruck auf, die kleinen Testosteronbolzen würden in einem Umfeld herangezogen, das für typische Entgleisungen zunehmend weniger Toleranz aufbringt. Nach einer Schulhofklopperei wird dann schon mal dringend angeraten, sich mit der Familie beim Psychiater einzufinden, während drinnen im Klassenzimmer die Mädchen sitzen und die Einsen schreiben. Gelungene Koedukation aber hieße, den Eigenheiten beider Geschlechter gerecht zu werden.

Darüber werden die Richter jetzt nicht urteilen, doch schwebt über allem die Frage, ob das gemischte Glück der Koedukation ein Verfassungsgebot ist, das zumindest fortan auch für Privatschulen gelten muss. Die Leipziger Richter wollen Grundsätzliches dazu sagen, sonst hätten sie die Revision nicht akzeptiert.

Bevor jedoch der Gleichstellungsimperativ auf dieses Feld ausgedehnt wird, gilt es zu bedenken, dass Abwechslung erfreut, wie nicht nur Lateinschüler wissen. Solange es Privatschulen gibt und die Verfassung sie garantiert, sollte dort Raum sein für nichtstaatliche Individualität. Schließlich erkennen auch die öffentlich-rechtlichen Schulgesetze an, dass entmischter Unterricht sinnvoll sein kann. Die Zeiten ändern sich auch wieder, und von pädagogischer Gleichschaltung hat niemand was. Wenn den öffentlichen dereinst mal wieder Geschlechtertrennung verordnet wird – sollte es dann nicht auch private Schulen geben dürfen, die Koedukation für wichtig halten?

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false