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Kommentar: Studieren wird erleichtert

Mehr Geld für die Bildung wird allenthalben gefordert. Völlig zu Recht, doch Bund und Länder streiten um Zuständigkeiten und die richtigen Modelle.

Mehr Geld für die Bildung wird allenthalben gefordert. Völlig zu Recht, doch Bund und Länder streiten um Zuständigkeiten und die richtigen Modelle. Jetzt zeigt das höchste Finanzgericht, wie es gehen kann: Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für Ausbildung und Studium, für die der Bundesfinanzhof jetzt grünes Licht gegeben hat, ist ein geradezu geniales staatliches Bildungsprogramm. Bislang galt, dass Ausgaben für die erste Berufsausbildung, Unigebühren oder die Miete am Studienort nicht als Werbungskosten abgesetzt werden können. Jetzt haben die Finanzrichter das Absetzverbot gekippt. In fünf Hochschuljahren kann einiges zusammenkommen, was besonders Abiturienten aus einkommensschwachen Familien von einem Studium abschreckt. So zahlen Studenten selbst im „gebührenfreien“ Berlin 245 Euro für Verwaltung und Semesterticket pro Halbjahr. Wer solche Kosten fünf Jahre rückwirkend von der Steuer absetzen kann, wird für die erfolgreiche Ausbildung belohnt, startet erleichtert in den ersten, oft schlecht bezahlten Job. Nun sollte auch das Finanzministerium den Ämtern grünes Licht geben für diese Steuererleichterung. Und klarstellen, dass ein Studium nicht nur Mediziner und Ingenieure auf ihren Beruf vorbereitet, sondern auch Geistes- und Sozialwissenschaftler.

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