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Meinung: Konfliktbehandlung

„Sarrazin in Grün“ vom 30. August Außergerichtliche Schlichtung wird nicht nur in islamischen Kreisen als Alternative zum Gerichtsverfahren gesehen.

„Sarrazin in Grün“ vom 30. August

Außergerichtliche Schlichtung wird nicht nur in islamischen Kreisen als Alternative zum Gerichtsverfahren gesehen. Auch unter Deutschen gibt es einige, die generell Mediationsverfahren für geeigneter halten. Mediation kann dort geeignet sein, wo es keine klaren gesetzlichen Regelungen gibt, jedoch nicht, um Gesetze des Rechtsstaates zu umgehen. Problematisch wird es, wenn Mediationen bei schweren Straftaten als Alternative zu einem Strafverfahren gesehen werden, der Täter müsste also nur noch mit einem Gespräch rechnen. Mediation darf nicht zum Mittel für Gesetzesignoranz werden.

RA Dominik Kellner, Bln.-Charlottenburg

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