zum Hauptinhalt

Meinung: Kosten einer Ehe

Der Schritt ist überfällig. Die Berliner Zweitwohnungssteuer war zu Recht immer wieder kritisiert worden.

Der Schritt ist überfällig. Die Berliner Zweitwohnungssteuer war zu Recht immer wieder kritisiert worden. Auch – aber nicht nur – weil sie Eheleute bestraft, die gemeinsam in einer Stadt leben wollen, aber wegen der Nöte des Arbeitsmarktes gezwungen sind, ihr Leben auf zwei Städte zu verteilen und sich in Berlin eine zusätzliche Wohnung zu nehmen. Mit ihrer Entscheidung, dass diese seit acht Jahren vom Senat praktizierte Vorgehensweise gegen das Grundgesetz verstößt, haben die Bundesverfassungsrichter das Grundgesetz durchgesetzt, das die Ehe unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt. Dass der Berliner Senat das Urteil jetzt zur Kenntnis nimmt und sein Gesetz modifiziert, ist eine logische Konsequenz, die man nur begrüßen kann. Es kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Schließlich erhebt nur ein verschwindend geringer Teil der Kommunen überhaupt die Zweitwohnungssteuer. Die Einnahmen, die der Senat dadurch hat, dürften sich auf wenige hunderttausend Euro im Jahr belaufen. Das sind, mit Verlaub, Peanuts. Für den einzelnen Mieter ist die zusätzliche Belastung jedoch durchaus spürbar. Deswegen sollte der Finanzsenator den Fingerzeig des Bundesverfassungsgerichts als Anstoß sehen, die Zweitwohnungssteuer generell in Frage zu stellen. Auch wenn das Grundgesetz die Ehe zu Recht unter einen besonderen Schutz stellt – deswegen im Umkehrschluss alle Nichtverheirateten umso mehr zu schröpfen, kann keine Lösung sein. lvt

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false