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Russlands Präsident Wladimir Putin.

© dpa

Krise in der Ukraine: Putin sieht sein eigenes Regime bedroht

Russland handelte im Fall der Krim nicht aus einer Position der Stärke heraus, sondern aufgrund von Furcht, argumentiert Michael Paul von der Stiftung Wissenschaft und Politik. Er schlägt einen "Kiew-Vertrag" zur Lösung der Ukraine-Krise vor.

Die krisenhafte Zuspitzung nach der russischen Intervention in der Ukraine und der Abspaltung der Krim fand am 18. März ihren vorläufigen Höhepunkt, als in Moskau der Vertrag über die Eingliederung der Halbinsel in die Russische Föderation unterzeichnet wurde. Russland hat in der dritten Präsidentschaft Wladimir Putins aber nicht seine imperiale Ambition wieder entdeckt. Es folgt dem realpolitischen Kalkül, mittels militärischer Macht einen Kernbestand geopolitischer Einflussräume zu bewahren – notfalls auch unter Missachtung geltender Verträge und unter Billigung internationaler Sanktionen. Dagegen ruht die liberale Ordnung der Europäischen Union auf völkerrechtlichen Grundsätzen, auf wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Verflechtung. Die Krim-Krise hat diese Gegensätze sehr viel klarer zutage gebracht als der Georgien-Konflikt 2008.

Die Beziehungen westlicher Staaten zu Russland hatten schon vor der Krim-Krise Schaden genommen. Der Neustart ("Reset") der amerikanisch-russischen Beziehungen im Jahr 2009 hatte mit Unterzeichnung des "New START"-Abkommens 2010 bereits seinen Höhepunkt erreicht, dem mit Beginn der dritten Präsidentschaft Putins 2012 der Niedergang folgte. Auf deutscher Seite hatte sich ebenfalls Ernüchterung eingestellt, nachdem das wiederholte Angebot einer Modernisierungspartnerschaft zur Stärkung demokratischer und marktwirtschaftlicher Institutionen auf wenig konstruktives Engagement gestoßen war. Stattdessen ging Moskau auf Distanz und versuchte mit der Eurasischen Union, wesentliche Gebiete der Einflusssphäre der ehemaligen Sowjetunion wiederzugewinnen.

Traditionelle Berliner Überzeugungen zur Russland geraten ins Wanken

Die Krim-Krise lässt die in Berlin herrschende Überzeugung, es könne Sicherheit in und für Europa nur gemeinsam mit Russland und nicht gegen Russland geben, ins Wanken geraten. Denn gemeinsame Sicherheit bedarf der  russischen Bereitschaft zu einem Denken jenseits von Einflusssphären und Nullsummenspielen. Die unter Anwendung militärischer Mittel erfolgte Aneignung der Krim mag eine innenpolitische Legitimationsfunktion erfüllt und Putin populäre Zustimmung erbracht haben. Außen- und sicherheitspolitisch hat sie das Vertrauen in die Berechenbarkeit und Glaubwürdigkeit der russischen Führung beschädigt. Präsident Putin hat so auch der Mitgliedschaft Russlands im G8-Club die Existenzgrundlage entzogen, weil deutlich geworden ist, dass es zwar gemeinsame Interessen, aber keine verbindenden Werte und Ziele gibt.

Die außenpolitischen Folgen für Russland sind in hohem Maße kontraproduktiv: Die Krim-Krise ist ein "Weckruf" für die Allianz und hat die NATO als kollektives Bündnis revitalisiert. Die durch das russische Vorgehen ausgelösten Sicherheitsängste in den baltischen Staaten und Polen haben darüber hinaus russlandkritische Positionen in EU und NATO wieder in den Vordergrund des sicherheitspolitischen Diskurses in Europa gerückt.

Russland hat mit der Krim ein Gebiet annektiert, das es faktisch bereits kontrolliert hatte. Die Intervention war damit kein Akt der Stärke, sondern wurde von der Furcht vor Kontrollverlust getragen. Soll ein erneuter Konflikt in der Zukunft vermieden werden, so muss die russische Unsicherheit über die weitere Entwicklung im postsowjetischen Raum berücksichtigt werden, indem Moskau ebenso Sicherheitszusagen erhält wie die Ukraine. Denn prinzipiell handelt es sich bei der Krim-Krise um einen Ordnungskonflikt: Moskau sieht durch die Annäherung der Ukraine an EU-Europa eine historisch und kulturell gewachsene Einflusszone verletzt und durch ein denkbares Übergreifen der revolutionären "Euromajdan"-Bewegung darüber hinaus das eigene Regime bedroht.

Wie ein "Kiew-Vertrag" ausgestaltet sein sollte

Nötig ist ein diplomatischer Balanceakt, der gewährleistet, dass der politische Status der Ukraine sowohl den europäischen als auch den russischen Interessen entspricht, ohne dass das Opfer der russischen Aggression in eine Zuschauerrolle gerät. Dabei muss Moskau akzeptieren, dass eine Annäherung der Ukraine an die EU nicht gleichbedeutend mit einer Mitgliedschaft ist, aber auch die Eurasische Union auf absehbare Zeit keine Option für Kiew darstellen kann. Zugleich sollte die Ukraine abermals klarstellen, dass sie auch in Zukunft keine Mitgliedschaft in der NATO anstrebt, sondern ein bündnisunabhängiger Staat bleibt. Das darf jedoch nicht bedeuten, dass eine Zusammenarbeit mit der NATO ausgeschlossen wird.

Wie vom Ständigen Vertreter Chinas bei den Vereinten Nationen, Liu Jieyi, vorgeschlagen, sollte mithilfe einer Koordinierungsgruppe eine "ausgeglichene" Lösung gesucht werden. Der Koordinierungsgruppe angehören sollten die Mitglieder des VN-Sicherheitsrats China, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA sowie die EU-Staaten Deutschland und Polen. Die Mitglieder der Koordinierungsgruppe sollten Garantiemächte eines späteren Vertrages sein. Besondere Bedeutung hat dabei die Einbeziehung der VR China, die damit erstmals in Europa die Rolle eines mitverantwortlichen Treuhänders übernehmen würde.

Die Zielsetzung eines von der Koordinierungsgruppe angestrebten "Kiew-Vertrags" sollte es sein, die Krim-Krise beizulegen und einen künftigen Ukraine-Konflikt zu vermeiden. Dies erfordert zunächst eine Deeskalation, indem Russland seine Streitkräfte von der ukrainischen Grenze abzieht und alle verdeckten Operationen in der Ukraine beendet. Erst danach können EU und USA ihre Sanktionen einstellen. Der Vertrag sollte festlegen, dass Russland erstens Entschädigungszahlungen an die Ukraine für beschlagnahmtes militärisches Großgerät und Schiffe leistet oder diese zurückgibt. Er sollte zweitens das Bekenntnis der Ukraine zur Bündnisunabhängigkeit festhalten. Drittens sollte eine internationale Kommission zur Untersuchung der Vorgänge in der Ukraine eingesetzt werden, die die Ereignisse auf dem "Euromajdan" sowie das Krim-Referendum kritisch überprüft. Und schließlich sollte der "Krim-Vertrag" eine Einigung Chinas, Frankreichs, Großbritanniens, Russlands, der USA sowie Deutschlands und Polens enthalten, die Ukraine gemeinsam langfristig finanziell und wirtschaftlich zu unterstützen.

Michael Paul forscht an der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) u.a. zu Fragen internationaler Sicherheit. Die Stiftung berät Bundestag und Bundesregierung in allen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik. Der Artikel erscheint auf der SWP-Homepage in der Rubrik "Kurz gesagt".

Michael Paul

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