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Meinung: Leben lassen Contra

Was Selbstbestimmung genannt wird, macht in Wahrheit erpressbar

Für Rut de Winter war es die schwerste Entscheidung ihres Lebens. Seit Jahren litt die Holländerin an einem weit fortgeschrittenen, schmerzhaften Krebsleiden. Selbstbestimmt Schluss machen können – unter ärztlicher Aufsicht, als Hilfe zur Selbsthilfe – das klang verheißungsvoll.

De Winter hatte auch Zweifel. Was, wenn es medizinische Fortschritte geben sollte, die ihr ein Weiterleben in Würde ermöglichen? Was, wenn eine Schmerztherapie ihr helfen würde, weitgehend ohne Qualen weiterzuleben – und zu sterben? Die Zweifel blieben ein Gedankenspiel. Die Schmerzen waren nun einmal da. Und gab es in ihrer Heimat, den Niederlanden, nicht eine gesetzliche Regelung, die Sterbehilfe ermöglicht? Schließlich war es doch ihr Wille, meistens jedenfalls, schließlich war sie doch der Familie eine Last – der überforderten Schwiegertochter, dem Sohn. Und war es so nicht einfacher für alle Beteiligten?

Die große Mehrheit der Ärzte in Deutschland lehnt passive Sterbehilfe ab – aus guten Gründen. Natürlich, lässt sich entgegnen, sie haben ja auch ihren Eid auf das Leben geleistet. Oder: Sie wollen sich in die Entscheidung über Leben und Tod nicht reinreden lassen. Beides mag eine Rolle spielen.

Es gibt aber einen ganz einfachen Satz eines Arztes, der tiefere Beweggründe für die Zweifel auf den Punkt bringt: „Wo das Weiterleben nur eine von zwei legalen Optionen ist, wird jeder rechenschaftspflichtig, der anderen die Last seines Weiterlebens aufbürdet.“

Der Kern jeder Debatte um die Sterbehilfe ist die Frage der Selbstbestimmung. „Niemand hat das Recht, Menschen vorzuschreiben, wie und wann sie sterben wollen oder nicht“ – das ist auf den ersten Blick ein sehr naheliegendes Argument. Doch wer entscheidet wirklich über das Sterben – im hohen Alter, bei starken Schmerzen, unter dem Eindruck einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustands? Wer definiert, was „unheilbar“ bedeutet?

Was die Selbstbestimmung des Menschen zu stärken scheint, kann ihn in Wahrheit erpressbar machen. Eine holländische Studie kam zum Ergebnis, dass es jährlich mehrere hundert Fälle gibt, in denen „lebensbeendende Handlungen ohne ausdrücklichen Wunsch“ des Getöteten vorgenommen worden sind. Kürzlich wurde ein Psychiater freigesprochen, der einer Frau, die verzweifelt, aber nicht krank war, beim Suizid geholfen hatte. Ein Kriminologe berichtete über den Fall eines Mannes, der seinen Arzt „aus familiären Gründen“ bat, ihn umzubringen. Der Arzt hatte keine Bedenken. Obwohl er wusste, dass die Frau den Kranken, weil sie ihn nicht mehr pflegen wollte, vor die Wahl gestellt hatte, entweder ins Pflegeheim zu gehen oder sich umbringen zu lassen.

Vor allem junge Menschen leben in der Angst, sie könnten in ihrer letzten Lebensphase an einen seelenlosen Apparat angeschlossen werden, der sie zu einem bloßen Objekt herabwürdigt. Todgeweihte dagegen, die von qualifizierten Schmerztherapeuten betreut werden, reklamieren viel seltener für sich das Recht auf einen selbstbestimmten Tod. Sie haben erfahren, dass es Alternativen gibt.

Rut de Winter, die einen anderen Namen trägt, war das nicht vergönnt. Ihr Leben wurde beendet, als sie sich nicht mehr entscheiden konnte. Ihr Bett wurde gebraucht. Es war einfacher für alle Beteiligten.

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