zum Hauptinhalt

LEICHTS Sinn: Der Wahn ist kurz, die Reu’ ist lang

Wortbrüche lohnen nicht, jedenfalls nicht bei uns. Der Zorn vieler Bürger zwingt Beck und Ypsilanti, ihr schon gebrochenes Versprechen doch noch einzuhalten.

Nicht einmal im Fallrückzieher vom Umfall mochte der SPD-Vorsitzende Kurt Beck zur vollen Wahrheit vorstoßen. Er könne keinen Wortbruch erkennen. Aber was ist das anderes als ein Wortbruch, wenn Beck erst namens der gesamten SPD Stein und Bein schwört, es werde im Westen der Republik und im Bund keine wie auch immer geartete Beziehung zur Linkspartei geben, und post festum sagt: Das dürfen die Landesverbände nun selber entscheiden, es also doch tun? Machiavelli hatte immerhin angenommen, der Fürst werde noch jeden Wortbruch zu beschönigen verstehen. Doch geschicktes Beschönigen ist immer noch etwas anderes als Verleugnen.

Kurt Beck ist außerdem kein Fürst. Anleihen bei Machiavelli helfen dem Politiker heute nicht mehr weiter. Die Fürsten der Renaissance waren nicht selten Räuber – und mussten einander deshalb belauern, ohne einander trauen zu dürfen; keiner konnte, keiner durfte sich auf den anderen verlassen und ihm im Gegenzug Verlässlichkeit gewähren.

Doch genau dies ist in unseren demokratischen politischen Systemen ganz anders. Wir leben in rechtlich gesicherten Umständen, nach innen wie nach außen – und deshalb gibt es für unsere Politiker weder die Notwendigkeit noch das Recht, so zu verfahren, wie es der große Florentiner dem Fürsten erlaubte: „Ein kluger Fürst darf daher sein Versprechen nie halten, wen es ihm schädlich ist, oder die Umstände, unter denen er es gegeben hat, sich geändert haben.“ Denn unsere demokratischen Politiker – auf Zeit gewählt – müssen genau genommen doppelt vertragstreu sein. Zum einen müssen sie sich an den „Verfassungsvertrag“ halten, aus dem sich ergibt, wie sie gewählt werden. Zum anderen müssen sie sich an den „Wahlvertrag“ (an das Ensemble ihrer Wahlversprechen) halten, der dazu führt, dass sie gewählt werden, weil die Wähler diese Zusagen ihrer Wahlentscheidung zugrunde legen. Dass unsere Politiker sich an den Verfassungsvertrag halten, ließe sich zur Not mit Zwang und via Karlsruhe durchsetzen – kein geringer Vorteil, wenn man an all die „lupenreinen Demokraten“ denkt, die anderswo regieren. Aber was ist mit dem „Wahlvertrag“ – und was, wenn er gebrochen wird?

In Großbritannien zum Beispiel treten die Parteien mit einigermaßen konkretisierten „Manifesten“ zur Wahl an. Die siegreiche Partei gilt anschließend als legitimiert, diese Vorhaben auch durchzusetzen – und es gilt als Tabu, nach der Wahl mit einer ganz anderen Politik herauszurücken. Insofern gibt es dort also durchaus einen informellen Wahlvertrag und eine politische Tradition, ihn einzuhalten und allseits zu respektieren.

Ein Konrad Adenauer, der entgegen anderslautenden Bekundungen ohne Befassung der Wähler, des Kabinetts und des Parlaments stiekum die Wiederbewaffnung anbot, wäre bei den Briten nicht damit durchgekommen. Nun mag ja Kurt Beck zu der verwunderlichen Erkenntnis gekommen sein, es lohne sich für die SPD jetzt auch im Westen, mit der Linkspartei zu paktieren. Aber dann hätte es sich eben im Sinne des „Wahlvertrags“ gehört, dies vor der Wahl den Bürgern anzukündigen und ihnen eine wohlinformierte Stimmabgabe zu ermöglichen, anstatt sie – wissend, dass sehr viele potenzielle SPD-Wähler diese Kooperation nicht wollen – sowohl über die Voraussetzungen als auch über die Konsequenzen ihres gutgläubigen Votums zu täuschen.

Und nun die Ironie der Geschichte: Obwohl wir keine formellen Wahlverträge kennen, geht die Geschichte so aus, als hätten wir sie. Der Zorn vieler Bürger zwingt Beck und Ypsilanti, ihr schon gebrochenes Versprechen doch noch einzuhalten. Das System der doppelten Vertragstreue funktioniert – Machiavelli ist wirklich ganz schön out.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false