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LEICHTS Sinn: Neues aus der Dienstwagen-Republik

Die Dienstwagen-Affäre von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat auch deshalb einen so großen Wirbel verursacht, weil Millionen von Angestellten über einen Dienstwagen – oder den Kollegen darum beneidet. Wobei der Witz des "Dienst"-Wagens in den Fahrten außerhalb des Dienstes besteht.

Es geht also um einen Privat-Wagen – den der Arbeitgeber bezahlt. Statusmäßig uncool, ja regelrecht prolo ist ein echter Firmenwagen, also ein Fahrzeug, auf dem prall die Firmenwerbung prangt. Wer will damit schon seiner Braut imponieren oder in Malaga herumfahren?

Die Bereitstellung eines Geschäftsautos zu privaten Zwecken hat zwei Aspekte. Zum einen ist die mäßige Besteuerung (und war die früher lachhafte Besteuerung) eines solchen Sachlohnes (der Geldlohn wurde ja immer voll besteuert) eine Dauersubvention für die Kfz-Industrie, vor allem der gehobenen Klasse; die momentane „Abwrackprämie“ ist ein Klacks dagegen. Wann immer der Fiskus die Einkommen-Besteuerung an den tatsächlichen Wert dieses Sachlohnes heranführen wollte, gab es ein Barmen und Schreien, vor allem aus Zuffenhausen, Untertürkheim, München und Ingolstadt, verstärkt durch die örtlichen Ministerpräsidenten. Der zweite Aspekt betrifft das Statussymbol: Wahrscheinlich würden sich viele Angestellte immer noch einen Dienstwagen wünschen, wenn sie dafür eine Strafsteuer bezahlen müssten – einfach, weil die anderen keinen haben.

Damit sind wir eigentlich schon bei Ulla Schmidt angelangt. Auch von Kanzlern und Ministern verlangen wir, dass sie sich private Fahrten mit dem Staatswagen als geldwerten Vorteil, also als zusätzlichen Sachlohn zum Amtsgehalt zurechnen und besteuern lassen – und gehen dabei übrigens absurd pingelig vor: Für die Besteuerung ist nämlich vor allem der listenmäßige Neuanschaffungswert maßgeblich – obwohl der Staat in Wirklichkeit weitaus niedrigere Vorzugspreise bezahlt. Kanzler und einige Minister müssen aus Sicherheitsgründen in gepanzerten Fahrzeugen transportiert werden. Und als ob sie sich das aus Daffke ausgesucht hätten, müssen sie nun „gepanzerte“ Steuersätze zahlen – der unwichtige, ungepanzerte Minister kommt weit billiger weg. So’n Quatsch!

Aber es geht eben nicht nur um die Besteuerung des zusätzlichen Sachlohnes („geldwerter Vorteil“), sondern um die Frage, wer ihn gewährt und darüber entscheidet. In der Privatwirtschaft ist das der Unternehmer, und der darf mit seinem Geld machen, was er will, er kann es sogar dem Angestellten schenken, als Dienstwagen. Wenn aber der Minister nach Spanien fährt, dann ist er Dienstwagengeber und Dienstwagennehmer in einer Person. Die Frage ist also nicht nur, ob er den geldwerten Vorteil versteuert (fast eine Nebenfrage), sondern ob er eigentlich zulasten des Staates (und zu seinen Gunsten) einen solchen Aufwand treiben darf, obwohl er nach Recht und Gesetz gehalten ist, stets nach der – für den Staat, nicht für den Minister! – jeweils kostengünstigsten Variante zu suchen.

Im Falle Schmidt liegt die Sache nun so: Wäre die Mitnahme von Wagen und Chauffeur nach Spanien echt dienstlich erforderlich gewesen, hätte sie sich nur die Privatfahrten an Ort und Stelle zurechnen lassen müssen. War es aber eine Privatfahrt, dann nützte es ihr auch nichts, mal kurz bei der deutschen Botschaft vorbeizuschauen – das geht mit der Taxe billiger. Eine Privatfahrt aber dieses Aufwands mit dem Staatswagen ist selbst bei Besteuerung des geldwerten Vorteils eine persönliche Selbstbevorteilung zu Lasten des Staates, die nicht zwingend nötig – und genau daher unzulässig ist. Jetzt bezahlt Ulla Schmidt – verspätet – den ganzen Aufwand selber. Den politischen Aufwand hätte sie sich von Anfang an sparen können

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