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Meinung: Amnesty will Fall Liskin nicht bewerten

„Ein kleiner Fall Chodorkowskij“ vom 9. Juni 2005 In diesem Artikel werde ich mit der Aussage zitiert, vor dem Fall Liskin habe ein russischer Staatsbürger in Deutschland noch kein Asyl erhalten, dies sei „ein Zeichen“.

„Ein kleiner Fall Chodorkowskij“

vom 9. Juni 2005

In diesem Artikel werde ich mit der Aussage zitiert, vor dem Fall Liskin habe ein russischer Staatsbürger in Deutschland noch kein Asyl erhalten, dies sei „ein Zeichen“. Hier sind aus einem Gespräch falsche Schlüsse gezogen worden.

In der Tat – und nur das habe ich angegeben – ist amnesty international kein Fall bekannt, in dem ein russischer Staatsbürger in Deutschland Asyl erhalten hätte, weil er in Russland für eine oppositionelle Partei tätig war. Aus meiner Äußerung lässt sich weder herleiten, dass es solche Fälle nicht doch geben kann, noch, dass es sich beim Fall Liskin um einen solchen Fall handelt. Amnesty international hat den Fall nicht begleitet und kennt auch die Begründung der Entscheidung des Bundesamtes nicht. Vor diesem Hintergrund kann amnesty international naturgemäß auch nicht beurteilen, ob der Fall „ein Zeichen“ ist. Natürlich ist vor der Entscheidung des Bundesamtes im Fall Liskin anderen russischen Staatsbürgern politisches Asyl oder Flüchtlingsschutz gewährt worden.

Peter Franck, Koordinationsgruppe Russische Föderation, amnesty international, Berlin

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