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Meinung: Auf den Straßen von Berlin muss endlich durchgegriffen werden

„Schwere Zeiten für Raser“ vom 27. April 2005 Immer wieder berichtet Ihre Zeitung von spektakulären Unfällen auf Berliner Straßen, bei denen Menschen verletzt oder gar getötet werden, und wie die Polizei dagegen, z.

„Schwere Zeiten für Raser“

vom 27. April 2005

Immer wieder berichtet Ihre Zeitung von spektakulären Unfällen auf Berliner Straßen, bei denen Menschen verletzt oder gar getötet werden, und wie die Polizei dagegen, z. B. durch Geschwindigkeitskontrollen, vorgeht.

Dabei ist zu sehen: In keiner deutschen Großstadt wird so aggressiv und rücksichtslos gefahren wie in Berlin. Massive Geschwindigkeitsverstöße, rücksichtsloses Parken sind ebenso selbstverständlich wie massenhafte Rotlichtverstöße und zu dichtes Auffahren.

Woher kommt das? Natürlich spielt die Tatsache eine Rolle, dass auf zu engem Raum zu viele Fahrzeuge unterwegs sind. Es spielt aber auch eine Rolle, dass Verkehrsregeln besonders in Berlin zunehmend einen unverbindlichen Empfehlungscharakter zu haben scheinen, weil eine sinnvolle Verkehrsüberwachung nicht wahrnehmbar ist. Statt an Schulen, Altenheimen oder Unfallschwerpunkten finden Geschwindigkeitskontrollen besonders an Stellen statt, wo die Verlockung, schneller zu fahren, besonders groß ist.

Diese Kontrollen, die sich auf folgenlose und rein formale Bagatellverstöße beschränken, heben die Verkehrsmoral in keiner Weise, sondern werden zu Recht als Abzocke empfunden. Die Einnahmen aus Buß- und Verwarnungsgeldern sind ja üblicherweise in das Budget des Landes schon im Voraus eingestellt. Dies gilt aber auch andernorts, wie z.B. in Brandenburg, wo am BAB-Dreieck Nuthetal die Tag und Nacht dort stattfindenden, aber ansonsten völlig sinnfreien und m. E. deswegen rechtswidrigen Geschwindigkeitskontrollen sich langsam einem Mautcharakter annähern.

Nur durch eine Ächtung rücksichtslosen Fahrens und einen entsprechenden Überwachungsdruck durch die Polizei könnte den bisweilen anarchischen Zuständen auf Straßen Einhalt geboten werden.

Wie wäre es zum Beispiel, wenn man klein anfinge und Berliner Autofahrern beibrächte, dass sie einem Fußgänger, wie z.B. einem Kind, das an einem Zebrastreifen wartet, das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen müssen, und dass eine Missachtung dieser Pflicht nicht mit einem Verwarnungsgeld, sondern mit einem Bußgeld und sogar Punkten in Flensburg geahndet wird?

Peter Braun, Kriminaloberrat beim Bundeskriminalamt Berlin

„Todesfahrer muss ins Gefängnis“

vom 26. April 2005

Aus welchem Jahrhundert heraus richten denn eigentlich unsere Richter? Bei dieser Rechtsprechung darf eine solche Frage erlaubt sein! Die Richter sind in den letzten Jahren wohl niemals mehr zum Beispiel auf der Autobahn gefahren? Man sollte sie einmal dazu „verdonnern“, 1000 Kilometer dort zu fahren. Da würden sie binnen kurzem merken, was der Satz „Zündung an – Hirn aus“ bedeutet.

15 lächerliche Monate Strafe für eine fahrlässige Tötung von zwei Menschen?

Lediglich zwei Jahre Führerscheinentzug? Und dann kann Umut D. wieder auf Jagd gehen? Dann kann er wieder „in seinem jugendlichen Eifer etwas zu sehr am Gas spielen“? Das ist doch eine ungeheuerliche Äußerung des Verteidigers bei zwei fahrlässig totgefahrenen Menschen! Das ist doch glatt ein Freibrief für die jugendlichen Autoraser!

Sein Mandant fährt fahrlässig zwei Menschen tot „im jugendlichen Eifer“, hat kaum eine Entschuldigung, geschweige denn Einsicht oder Reue und das bei mehrfachen „Verkehrssünden“.

Da lernt man ja das Fürchten vor solchen Mitmenschen und Verteidigern.

Wenn jemand zwei Menschen fahrlässig mit dem Auto umbringt, sollte er niemals wieder Auto fahren dürfen!

Hoffentlich kommt bald mal eine echte Reform der Rechtsprechung, die entsprechend durchgreift, die die Bürger schützt.

Dr. Rolf Meyer, Strausberg

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