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Meinung: Barmherzigkeit contra Paragrafen

Zur Berichterstattung über den Prozess gegen die Charité-Schwester Irene B. Das deutsche Recht schreibt vor, selbst Patienten, die an der Pforte des Todes stehen, zu reanimieren, um diesen armen Menschen weitere Qualen zuzumuten zu einem vorhersehbaren Tod.

Zur Berichterstattung über den Prozess gegen die Charité-Schwester Irene B.

Das deutsche Recht schreibt vor, selbst Patienten, die an der Pforte des Todes stehen, zu reanimieren, um diesen armen Menschen weitere Qualen zuzumuten zu einem vorhersehbaren Tod. Das deutsche Recht schreibt vor, um jeden Preis und unter allen Umständen Leben zu erhalten. Das deutsche Recht kennt kein Erbarmen. Die Vokabel „Barmherzigkeit“ kommt in den Paragrafen in der deutschen Justiz nicht vor.

Die Krankenschwester Irene B., die Sterbenden, qualvoll Leidenden, zu einem erlösenden Ende verhalf, hat meinen allerhöchsten Respekt, und ich empfinde es als absurd, die Krankenschwester als Mörderin zu bezeichnen. Man kann ihr keinerlei persönliche Vorteile, keine finanziellen Spekulationen, keine Gewaltanwendung nachweisen, die den Begriff „Mörderin“ rechtfertigen würde.

Barmherzigkeit gegen ärztliche Rechtsprechung! Barmherzigkeit gegen Paragrafen!

Ich hoffe ausdrücklich, dass das Gericht zu einem Urteil kommt, in dem auch meine Argumente berücksichtigt werden.

Gisela May, Trägerin des Verdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland 1. Klasse, Trägerin des Verdienstordens der Stadt Berlin, Berlin-Mitte

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