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Meinung: Das war keine Folter

Betrifft: Die Debatte um Folter im Verhör Die Vernehmung des Beschuldigten im Mordfall Jakob von Metzler hatte ausschließlich oder überwiegend den Zweck, das Versteck des möglicherweise noch lebenden und zu rettenden Opfers schnellstens zu erfahren. Angedroht wurde nötigenfalls die Zufügung erheblicher Schmerzen zum Beispiel am Handgelenk und Ohrläppchen, und zwar bei Anwesenheit eines Arztes und unter Einschaltung einer Videokamera.

Betrifft: Die Debatte um Folter im Verhör

Die Vernehmung des Beschuldigten im Mordfall Jakob von Metzler hatte ausschließlich oder überwiegend den Zweck, das Versteck des möglicherweise noch lebenden und zu rettenden Opfers schnellstens zu erfahren. Angedroht wurde nötigenfalls die Zufügung erheblicher Schmerzen zum Beispiel am Handgelenk und Ohrläppchen, und zwar bei Anwesenheit eines Arztes und unter Einschaltung einer Videokamera.

Die Verwendung des Begriffs „Folter“ für ein Vorgehen unter diesen Umständen erachte ich als Verhöhnung der unzähligen Menschen, denen seit Jahrtausenden und noch immer zum Beispiel wegen ihrer religiösen, politischen und sonstigen Überzeugung, Volks oder Stammeszugehörigkeit, als „Besiegte“, zur Erzwingung von echten oder falschen Geständnissen oder auch ohne jeglichen Grund aus purer Lust am Quälen unmenschlich körperliche und/oder seelische Leiden zugefügt wurde/werden.

Heinrich Diele, Ochsenfurt

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