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Meinung: Demokratiedefizit

Betrifft: „Zwölf gegen Schröder“ im Tagesspiegel vom 18. April 2003 Es besteht kein Zweifel, dass Deutschland angesichts von Wirtschaftsflaute, Arbeitslosigkeit, steigenden Sozialstaatskosten und PisaStudie in der Krise steckt.

Betrifft: „Zwölf gegen Schröder“ im Tagesspiegel vom 18. April 2003

Es besteht kein Zweifel, dass Deutschland angesichts von Wirtschaftsflaute, Arbeitslosigkeit, steigenden Sozialstaatskosten und PisaStudie in der Krise steckt. In Krisenzeiten ist die Verlockung zur Problemlösung durch einen autoritären Führungsstil groß. Da Konsensgespräche scheinbar nicht zielführend sind, beschließt Schröder im Alleingang durchgreifende Reformen und fordert SPD und Grüne auf, ihm hierbei zu folgen. Dass hierbei nicht alle Beteiligten dem Kanzler bedingungslos folgen wollen, ist in einer Demokratie selbstverständlich. Teile der SPD wollen sich mit einem Mitgliederbegehren gegen die Pläne des Regierungschefs wehren. Dieses Vorhaben erscheint aber an dieser Stelle ungeeignet. Laut Grundgesetz sind die Bundestagsabgeordneten „Vertreter des ganzen Volkes“ und eben nicht der Parteien und an „Aufträge und Weisungen nicht gebunden“. Selbst wenn das Mitgliederbegehren erfolgreich sein sollte, wäre dies zwar für die SPD als Partei ein programmatischer Beschluss, für die Bundestagsfraktion aber nicht bindend.

Das Mitgliederbegehren zeigt eher ein Demokratiedefizit in Deutschland auf. Auf Bundesebene ist es nicht möglich, per Volksbegehren und Volksentscheid wichtige Entscheidungen zu treffen. Der Demokratie insgesamt wäre es nur dienlich, wenn wichtige Entscheidungen nach intensiven Diskussionen und durch verbindliche Entscheidungen aller Deutschen auf dem Wege der direkten Demokratie getroffen werden könnten.

Thorsten Sterk, Köln

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