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Meinung: DER GRÜNE PFEIL Warum gefährden Sie Fußgänger?

Leser Peter Ertl kritisiert den Stadtentwicklungssenator für seine Verkehrspolitik. Peter Strieder antwortet

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Betrifft: „Strieder und Polizei streiten über grünen Pfeil“ vom 10. Januar 2003

Herr Strieder will also den Verkehr flüssiger machen. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, dann zählen Fußgänger und Fahrradfahrer nicht dazu, sie scheinen für Herrn Strieders Verkehrsverständnis eher Störfaktoren zu sein. Einmal abgesehen davon, dass Ampelschaltungen für den motorisierten Verkehr in den letzten Jahren bereits so extrem angepasst wurden, dass man als Fußgänger schon Sprinterqualitäten aufweisen muss, um noch bei Grün auf der anderen Seite anzukommen, sollen nun alle 1565 Ampelkreuzungen auf ihre Grünpfeiltauglichkeit geprüft werden. Dabei ist doch an jeder Kreuzung zu beobachten, dass in der Regel zwei bis drei Autofahrer noch bei Rot drüber fahren, sich der Zeitrahmen der Straßenüberquerung für Fußgänger noch mehr verkürzt, weil oftmals Linksabbieger auf der Fußgängerfurt warten und zum Hindernis werden, obwohl Fußgänger bereits Grün haben.

Natürlich gibt es auch genug Fußgänger, die sich nicht korrekt verhalten, aber die flächendeckende Einführung des grünen Pfeils bedeutet zu den oben beschriebenen Verhältnissen eine zusätzliche Gefahrenquelle, das zeigt der aktuelle Unfall doch deutlich. Man könnte die bösartige Frage stellen, warum die Autofahrerin durch die vereiste Scheibe zwar den grünen Pfeil gesehen hat, aber nicht die Fußgängerin.

Peter Ertl, BerlinCharlottenburg

Sehr geehrter Herr Ertl,

zu Recht beklagen Sie häufige Verstöße der Kraftfahrer gegenüber Fußgängern und Radfahrern. Gerade deshalb liegt das Schwergewicht der verkehrspolitischen Bemühungen nicht nur auf der Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer, sondern vor allem auf der Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur zu Gunsten eines fußgänger- und fahrradfreundlichen Klimas in unserer Stadt. So sind z.B. fast 70 Prozent aller Straßen in Berlin in Tempo 30- und verkehrsberuhigten Zonen eingebunden.

Die Bündelung des Verkehrs auf Hauptverkehrsstraßen bedeutet indes nicht, dass dort der Kraftfahrzeugverkehr stets den Vorrang hat. Trotz der bekannten Haushaltsschwierigkeiten Berlins wird das Schwerpunktprogramm „Querungshilfen für Fußgänger“ unvermindert weiter geführt. Dies schließt unter anderem den Bau neuer Zebrastreifen, Mittelinseln für Fußgänger und Gehwegvorstreckungen ein. Beim Umbau von Ampelanlagen wird stets geprüft, ob die Signalzeiten hinreichend den Belangen der Fußgänger und Radfahrer entsprechen. Weitere Maßnahmen für den Radverkehr sind Radfahr- und Schutzstreifen auf der Fahrbahn, die Einrichtung von Fahrradstraßen, Netzverknüpfungen bei den Radverkehrsanlagen sowie Förderung der Radfahrtouristik auf regionalen und überregionalen Fahrradrouten. Durch Zurückdrängung des ruhenden Verkehrs im Kreuzungsbereich werden verbesserte Sichtbeziehungen für Fußgänger und Radfahrer erreicht.

Leider ist es nicht möglich, alle Verkehrsanlagen so zu gestalten, dass Fußgänger in einem Zuge die Straße queren können. Viele dieser Maßnahmen finden in der Öffentlichkeit naturgemäß weniger die spektakuläre Aufmerksamkeit wie das Grünpfeilschild, obwohl dieser Regelung nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt.

Mit der Grünpfeil-Regelung kann mehr Flexibilität im Straßenverkehr erreicht werden. Allerdings kommen sie nur dort zum Einsatz, wo es nicht zu Beeinträchtigungen der schwächeren Verkehrsteilnehmer führt. So werden Ampelanlagen immer daraufhin überprüft, ob ein Grünpfeilschild zu rechtfertigen ist. Dies bedeutet weder ein Freibrief für die Kraftfahrer, noch eine Einschränkung der Rechte von Fußgängern und Radfahrern.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Strieder

Senator für Stadtentwicklung

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