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Meinung: Die Bundesregierung kann gar nicht anders

Betrifft: Die rechtlichen Grundlagen der Haltung Deutschlands zu einem möglichen IrakKrieg Der Tagesspiegel sollte seine Leser einmal über die rechtliche Seite der deutschen Haltung zu einem Irak-Krieg aufklären. Sowohl für wie gegen den Krieg gibt es überzeugende Gründe.

Betrifft: Die rechtlichen Grundlagen der Haltung Deutschlands zu einem möglichen IrakKrieg

Der Tagesspiegel sollte seine Leser einmal über die rechtliche Seite der deutschen Haltung zu einem Irak-Krieg aufklären. Sowohl für wie gegen den Krieg gibt es überzeugende Gründe. Doch für die Bundesregierung gibt es keine Alternative; denn selbst ein begründbarer Präventivschlag ist ein Angriffskrieg, und nach Paragraph zehn des deutschen Strafgesetzbuches wird die Vorbereitung eines Angriffskrieges, an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist, mit Gefängnis nicht unter zehn Jahren bestraft.

In dem Augenblick, in dem der Bundeskanzler an der Vorbereitung eines solchen Krieges mitwirkt, müsste die zuständige Staatsanwaltschaft sofort ein Strafverfahren gegen ihn und seinen Verteidigungsminister einleiten. Aber warum sagt das niemand? Warum stößt man die Amerikaner vor den Kopf, statt ihnen zu sagen, dass es keine Frage des Wollens, sondern eine des Dürfens ist?

Ein kurzer Krieg mag selbst vom ethischen Standpunkt aus besser sein als das Fortbestehen eines brutalen Unrechtsregimes, doch solange die deutsche Verfassung gilt, dürfen wir an der Vorbereitung nicht mitwirken. Basta! Ob unsere europäischen Nachbarn glücklich wären, wenn die Deutschen den Artikel 26 aus ihrer Verfassung entfernten, der ihnen genau dies verbietet, ist sehr zu bezweifeln.

Allerdings darf die Bundesrepublik Deutschland an einem Angriffskrieg teilnehmen, wenn sie ihn nicht mit vorbereitet hat; denn die bloße Teilnahme ist nicht unter Strafe gestellt.

Prof. Dr. Hans-Dieter Gelfert,

Berlin-Nikolassee

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