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Meinung: Die Justiz ist komplizierten Wirtschaftsfällen nicht gewachsen

„Die Reaktion der Mächtigen war oft geradezu erschreckend“ vom 27. Dezember 2005 Es ist schade, wenn man aus dem Munde eines angesehenen Staatsanwaltes die uralten Plattitüden zu hören bekommt, mit denen erzkonservative Justizpolitiker seit Jahren versuchen, die Rechtsstellung des Verdächtigen im Strafprozess zu demolieren.

„Die Reaktion der Mächtigen war oft geradezu erschreckend“ vom 27. Dezember 2005

Es ist schade, wenn man aus dem Munde eines angesehenen Staatsanwaltes die uralten Plattitüden zu hören bekommt, mit denen erzkonservative Justizpolitiker seit Jahren versuchen, die Rechtsstellung des Verdächtigen im Strafprozess zu demolieren. Herr Neumann konstatiert zu Recht, dass die Justiz Eierdieben gewachsen ist, nicht jedoch Angeklagten, denen gegenüber komplizierte Vorwürfe, z.B. aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, erhoben werden. Die könnten sich erstklassige Verteidiger leisten wie z.B. die Angeklagten im so genannten Bankgesellschafts-Prozess. Und die seien in der Lage, einen Prozess in die Länge zu ziehen. Das liege eben an „diesem Beweisantragsrecht“, das wir haben. Irrtum! Ich weiß aus eigener Anschauung: Im Bankgesellschafts-Prozess wird seit über fünf Monaten nahezu ausschließlich auf der Grundlage des von der Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklage vorgelegten Beweisprogramms verhandelt. Keinem einzigen Beweisantrag der Verteidigung ist bislang gefolgt worden.

Herrn Neumann dürfte bekannt sein, dass eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie das Ergebnis erbrachte, dass die Ursache für Prozesse von besonderer Dauer in erster Linie mangelhafte Ermittlungen sind. Dafür ist die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Herr Neumann bedauert, dass den „Opfern“ in Strafprozessen weniger „Fürsorge“ entgegengebracht werde als den „Tätern“. Wer „Täter“ und wer „Opfer“ war, muss das Strafverfahren aber erst einmal erweisen. Schon diese vorschnelle Rollenzuweisung aus dem Mund des Leiters der „größten Staatsanwaltschaft Europas“ befremdet.

Dass Menschen, die als Zeugen vor Gericht erscheinen müssen, von der Justiz häufig unangemessen behandelt werden, trifft leider zu. In den letzten Jahren wurde allerdings die Rechtsposition des mutmaßlich Verletzten durch diverse Änderungen des Strafverfahrensrechts erheblich – auf Kosten des Angeklagten – verbessert. Davon ist im Interview keine Rede, auch nicht davon, dass im Kriminalgericht schon vor einiger Zeit eine Zeugenbetreuungsstelle eingerichtet wurde, die – mit gewiss unzureichenden Mitteln – den Zeugen etwas von der Fürsorge zukommen lässt, die Herr Neumann vermisst. Ich hoffe, dass sein Nachfolger mehr Sinn für die Realitäten der Strafjustiz und die Notwendigkeiten ihrer Reform entwickeln wird.

Dr. Stefan König, Vorsitzender der

Vereinigung Berliner Strafverteidiger,

Berlin-Kreuzberg

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