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Meinung: Die katholische Kirche wollte keine Zuschüsse

Betrifft: „Religionsunterricht: Erst durchsetzen, dann streichen“ vom 21. November 2003 Die Aussagen am Textbeginn: „Erst vergangenen Oktober hat der Berliner Erzbischof Georg Sterzinsky vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt, dass die katholische Kirche an Brandenburgs Schulen Religion unterrichten darf, neben dem lebenskundlichen Pflichtfach LER“ und ähnlichen Inhalts in den Überschriften entsprechen leider nicht den Tatsachen.

Betrifft: „Religionsunterricht: Erst durchsetzen, dann streichen“ vom 21. November 2003

Die Aussagen am Textbeginn: „Erst vergangenen Oktober hat der Berliner Erzbischof Georg Sterzinsky vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt, dass die katholische Kirche an Brandenburgs Schulen Religion unterrichten darf, neben dem lebenskundlichen Pflichtfach LER“ und ähnlichen Inhalts in den Überschriften entsprechen leider nicht den Tatsachen. Es genügt ein Blick in die Zeitungsartikel von damals oder in die Urteilssammlung des Bundesverfassungsgerichts im Internet, um die richtige Darstellung zu erhalten.

Ebenso wie die evangelische Kirche hatte auch die katholische Kirche ausdrücklich seit der Verabschiedung des brandenburgischen Schulgesetzes im Frühjahr 1996 das Recht, Schülerinnen und Schülern in den Räumen der Schule Religionsunterricht zu erteilen.

Im Unterschied zur evangelischen Kirche legte die katholische Kirche aber keinen Wert darauf, hierfür mit dem brandenburgischen Bildungsministerium eine Vereinbarung zu schließen, in der auch die staatlichen Zuschüsse für den katholischen Religionsunterricht hätten festgelegt werden können. Vielmehr wollte die katholische Kirche ihren Religionsunterricht auch weiterhin in Gemeinderäumen erteilen und dafür keine Zuschüsse entgegennehmen.

Erst nach der Vorstellung des Vergleichsvorschlags durch das Bundesverfassungsgericht 2001, worin auch eine Aufwertung des Religionsunterrichts in kirchlicher Verantwortung enthalten war, zeigte sich die katholische Kirche interessiert daran, ihren Religionsunterricht auch in den Schulen anzubieten und dafür staatliche Zuschüsse, welche circa 90 Prozent der Kosten decken, entgegenzunehmen.

Vor diesem Hintergrund liest sich die eingangs wiedergegebene Aussage, die katholische Kirche habe es vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt, dass an den brandenburgischen Schulen katholischer Religionsunterricht erteilt wird, mehr als fragwürdig.

Thomas Hainz, Pressesprecher des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in Brandenburg, Potsdam

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