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Meinung: Ein Gericht ist keine Bühne

„Fräulein Stolz“ vom 24. März 2006 Frau Stolz nimmt für sich das demokratische Recht in Anspruch, ihre Meinung öffentlich vertreten zu dürfen.

„Fräulein Stolz“ vom 24. März 2006

Frau Stolz nimmt für sich das demokratische Recht in Anspruch, ihre Meinung öffentlich vertreten zu dürfen. Mal davon abgesehen, dass dies in der Zeit des Nationalsozialismus undenkbar gewesen wäre, so möchte ich an dieser Stelle dieses gute Recht auch für mich in Anspruch nehmen: Ich empfinde für Menschen, die den Holocaust leugnen, wie etwa Herr Zündel oder eben Frau Stolz, allertiefste Verachtung! Ihre Aussagen und Taten sind eine unzumutbare Beleidigung für die Opfer dieser Zeit und Gift in den Köpfen kommender Generationen!!!

Felix Mann, Sinta (Portugal)

„Dummheit und Stolz wachsen aus dem gleichen Holz“ sagt schon ein altes Sprichwort. Gute Juristen sind der Wahrheit verpflichtet und dem Schutz der Opfer, Frau Stolz sicher nicht, weigert sie sich doch Sachsenhausen oder Ausschwitz zu besuchen, ignoriert sie die Tatsachen, dass es noch heute Täter, Opfer und Zeitzeugen gibt und erstklassige Dokumentationen der Allierten mit leider grauenhaftem Filmmaterial. Frau Stolz missbraucht das Gericht als Bühne für ihre Selbstdarstellung. Sie schädigt massiv das Ansehen des Standes der Rechtsanwälte. Bei aller Toleranz für Meinungsfreiheit: Hier liegt ein massiver Missbrauch vor. Die zuständige Rechtsanwaltskammer sollte einen Ausschluss ernsthaft erwägen. Sie war für Tierschutz engagiert, dass ist wirklich interessant, sieht sie nun alte Nazis und Neonazis als aussterbende schützenswerte Tierart?

Rainer Kappe, Berlin-Licherfelde

Selten hat ein Bericht so viel Wut aber auch Hilflosigkeit in mir ausgelöst wie der über „Fräulein Stolz“. Bisher bin ich naiv (?) davon ausgegangen, dass das öffentliche Leugnen des Holocaust in Deutschland einen Straftatbestand darstellt. Nun muss ich lernen, dass man mit dieser Aussage nicht nur öffentliches Interesse herstellen, sondern darüber hinaus sogar als Anwältin zugelassen werden kann. Dies offenbart die ganze Schwäche unseres Rechtssystems und ich wünsche mir, dass die Anwaltskammer den Mut aufbringt, dieser braunen Galionsfigur die Zulassung zu entziehen.

Roswita Mätzig-Wurm, Teltow

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