„Die gefühlte Wahrheit“ vom 20. Januar 2005
Es bleibt die Tatsache unerwähnt, dass bei Strafverfahren am Amtsgericht normalerweise ein Berufsrichter und zwei Schöffen urteilen, am Landgericht drei Berufsrichter und zwei Schöffen, wobei jede Stimme das gleiche Gewicht hat. Insofern ist der Einfluss eines einzelnen Schöffen eher begrenzt.
Gerrit Kähling, BerlinGatow
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