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Meinung: FHs können nicht mit Unis konkurrieren

„Der Bachelor soll atmen“ von Anja Kühne und Amory Burchard vom 11. DezemberDie Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) zum 1.

„Der Bachelor soll atmen“ von Anja Kühne und Amory Burchard vom 11. Dezember

Die Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) zum 1.10.2008 galt u. a. dem Ziel, die Hochschulautonomie und damit die eigene Profilbildung der Hochschulen zu stärken und den Wettbewerb unter den Hochschulen zu fördern. Die Umstellung auf eine europäisch-einheitliche, gestufte Studienstruktur – dem nordamerikanischen Studiensystem entlehnt („Bologna-Prozess“) – hätte auch für die Fachhochschulen die Chance geboten, ein curricular zukunftsfähiges Studienmodell für die Ingenieurausbildung zu entwickeln. Wenn sich hier ein Scheitern abzeichnet, so hat dies seine bekannten Gründe in nichtstudierbaren Studienplänen, die vielfach 26 bis 31 Wochenstunden umfassen.(Vernünftigerweise sollten diese nicht 18 bis 20 Stunden überschreiten). In schlechter Ausstattung und mit Betreuungsrelationen, die auch den engagiertesten Hochschullehrer deutlich überfordern.

Ein tieferer Grund für das Scheitern einer gestuften Studienstruktur in Deutschland liegt allerdings in einer historischen Bedingung: Das deutsche Hochschulsystem wird geprägt durch einen weltweit einzigartigen Zusammenhang, nämlich den zwischen Hochschulabschluss und Beschäftigungssystem. Vorbild ist das öffentliche Dienstrecht mit seinen Regelungen im Beamten- und Laufbahnrecht sowie ihren Konsequenzen im Besoldungswesen. Danach stand der gehobene Dienst den Absolventen mit Fachhochschulabschluss, der höhere Dienst den Universitätsabsolventen traditionell offen. Dieser aus der überkommenen historischen Funktion der Universitäten resultierende Zusammenhang hat auch das privatrechtliche Besoldungs- und Anstellungssystem geprägt, schärfer: Es ist ihm bis heute nachgebildet. Seit der Diskussion um eine Hochschulgesetzgebung in den 70er Jahren wurde und wird gefordert, diesen Zusammenhang – zumindest im Beamtenrecht – aufzulösen. Für die deutschen Fachhochschulen bedeutet das, dass die Universitäten infolge der neuen konsekutiven Studienstruktur in Zukunft Bachelorstudiengänge mit Zugang zum gehobenen Dienst – bisher Domäne der Fachhochschulen – anbieten werden, während im Gegenzug die Magisterstudiengänge der Fachhochschulen keineswegs regelhaft zum höheren Dienst führen werden, geschweige in Konkurrenz mit den Absolventen dieser Studiengänge bestehen werden. Konsequenz: Ob der FH-Masterabschluss in Konkurrenz mit dem Uni-Master in der Bewerbung, Einstellung und Besoldung für den höheren Dienst – so die Laufbahnanforderung – eine gleichwertige Chance hat, kann in Kenntnis der Literatur sowie mit Blick auf die privatrechtlichen Tarifverträge insbesondere in der Metall- und Baubranche verneint werden. Von einer Gleichwertigkeit der Abschlüsse – zentrales Ziel des Bologna-Prozesses – kann auch nicht die Rede sein.

Unter Berücksichtigung aller übrigen Wettbewerbsnachteile - z. B. der weitgehend nichtwissenschaftliche Charakter der BA-Studiengänge– darf man fragen, ob es in zehn Jahren überhaupt noch BA-Studiengänge an den Fachhochschulen geben wird. Der übliche Hinweis, wonach der BA-Abschluss ein Abschluss „zweiter Klasse“ sei, gibt jeden Anlass für die Vermutung, nach welcher die Fachhochschulen schon heute als Verlierer des „Reformprozesses“ anzusehen sind : In dem Zweiklassensystem, auf welches unsere Hochschulausbildung gerichtet ist, werden die Fachhochschulen, die einfache, nichtwissenschaftliche Ausbildung bereitstellen. Wissenschaftlich geprägtes Studium, welches diese Bezeichnung auch verdient, findet in und an Universitäten statt.

Prof. Dr Raban Graf von Westphalen, Beuth-Hochschule für Technik,

Berlin-Wedding

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