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Meinung: Gefährdet das Bundesverfassungsgericht die Demokratie?

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtszur PendlerpauschaleDas Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Pendlerpauschale zeigt einmal mehr, wie die Karlsruher Richter die für das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaats notwendige Balance der Gewaltenteilung zugunsten der Judikative aushöhlen. Die im Vergleich zu anderen rechtsstaatlichen Verfassungen recht einmalige Machtstellung unseres Verfassungsgerichts birgt die Gefahr des Justizstaats in sich.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

zur Pendlerpauschale

Das Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Pendlerpauschale zeigt einmal mehr, wie die Karlsruher Richter die für das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaats notwendige Balance der Gewaltenteilung zugunsten der Judikative aushöhlen. Die im Vergleich zu anderen rechtsstaatlichen Verfassungen recht einmalige Machtstellung unseres Verfassungsgerichts birgt die Gefahr des Justizstaats in sich. Umso wichtiger wäre einsichtige Selbstbeschränkung des Gerichts durch Konzentration auf seine Rolle als „Hüter der Verfassung“. Stattdessen schlüpft Karlsruhe seit Jahrzehnten immer wieder in die Rolle des Volkssouveräns, der gesetzgebenden Gewalt des Parlaments. Einzelne Ausrutscher in der Rechtsprechung mögen verzeihlich sein. Es ist die Tendenz, die langsam gefährlich wird.

Gewiss tragen Entscheidungsschwächen des Parlaments sowie die zunehmende Neigung der Unterlegenen im politischen Entscheidungsprozess, die Sache in Karlsruhe erneut auszufechten, zu dieser Entwicklung bei. Aber niemand zwingt das Gericht, diese Fehlentwicklungen durch seine Rechtsprechung noch zu fördern. Tatsächlich führt die wiederholte und zunehmende Einschränkung des Gestaltungsspielraums der Legislative durch die Mehrheit der Karlsruher Richter nicht zu einer – der Aufgabe des Gerichts gemäßen – Stärkung der Verfassungsordnung. Im Gegenteil. Durch extensive, ja expansive Nutzung seiner eigenen Stellung trägt das Gericht dazu bei, die Gewaltenteilung als Eckpfeiler unserer Verfassung schleichend auszuhöhlen. Unser Grundgesetz will keinen Justizstaat. Doch wer kann Karlsruhe stoppen? Kein anderes Verfassungsorgan vermag die Mehrheit der Verfassungsrichter in ihrer Selbstüberschätzung hindern. Nur die Richter selbst können sich beschränken und korrigieren. Dazu kann öffentliche Meinung beitragen. Leider aber übersieht diese oft - aus Respekt vor dem obersten Gericht - gerade die Beiträge aus Karlsruhe zu Politik- und Demokratieverdrossenheit.

Peter Sötje, Berlin-Charlottenburg

Sehr geehrter Herr Sötje,

der Vorwurf, dass das Bundesverfassungsgericht Politik treibe und das Gefüge der Gewaltenteilung zu Gunsten der Judikative aushöhle, hat eine lange Tradition. Denken wir an die zweite Hälfte der siebziger Jahre, an die Zeiten der sozial-liberalen Koalition zurück, als die liberale Novelle über die Verweigerung des Wehrdienstes und die Reform des Abtreibungsstrafrechts auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts standen. Beide Gesetze scheiterten vor dem Bundesverfassungsgericht. Die damaligen Entscheidungen hatten einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, wie wir ihn erst wieder angesichts des Kruzifix- und des „Soldaten sind Mörder“-Beschlusses erlebt haben. Das Bundesverfassungsgericht, so hieß es damals, hat den Gesetzgeber wieder einmal „an die Kette“ gelegt.

Wie so stets sahen die Kritiker des Bundesverfassungsgerichts die Gefahr eines Justizstaats voraus. Dabei fällt auf, dass der Vorwurf der richterlichen Wilderei in den Gefilden der Politik meist von jenen erhoben wird, die mit dem Richterspruch unzufrieden sind, sich gar als Verlierer betrachten. Während diejenigen, die sich als Gewinner betrachten, die Weisheit der Richterschar zu preisen pflegen. Die Entscheidungen des Gerichts werden als Ausdruck des wahren Rechts gefeiert oder als Unrecht gebrandmarkt (Sie sprechen von einem „Fehlurteil“), je nachdem, ob die Entscheidung sich mit den eigenen Politikzielen deckt oder nicht. Das erhellt auch aus den Komplimenten, die der Richterschaft während der wechselnden Regierungskoalitionen gemacht worden sind: Ende der siebziger Jahre war das Bundesverfassungsgericht gern als „Notbremse der CDU/CSU-Fraktion“ bezeichnet worden. In der Mitte der neunziger Jahre, als die Beschlüsse zum Kruzifix im Klassenzimmer und zu den Sitzblockaden ergingen, sah man die „roten Richter“ oder „fortschrittsversessene Alt-68er“ am Werke.

Ohne Zweifel haben Sie mit Ihrer Behauptung recht, dass die gerichtliche Normenkontrolle die herkömmliche Gewaltenbalance verändert. Schließlich überprüfen die Richterinnen und Richter Gesetze, die mehrheitlich im Bundestag verabschiedet worden sind. Diese Besonderheit des deutschen Verfassungsrechts hat historische Gründe. Als die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Verfassung entwarfen, waren sie von dem Wunsch beseelt, aus dem Scheitern der Weimarer Republik und der Schreckensherrschaft des NS-Regimes Lehren zu ziehen. Der furchtbare Anschauungsunterricht in Unmenschlichkeit motivierte ihre Suche nach Prinzipien und Institutionen, die ein menschenwürdiges Zusammenleben in einem freiheitlich-demokratischen Staatswesen zu garantieren vermögen. Die bitteren Erfahrungen haben die Schöpfer unserer Verfassung nicht nur veranlasst, die Menschen- und Bürgerrechte als einklagbare subjektive Rechte zu formulieren. Sie haben überdies ausdrücklich die drei Gewalten unmittelbar an diese Grundrechte gebunden. Und nicht zuletzt haben sie das Bundesverfassungsgericht geschaffen, dass diesen Vorrang der Verfassung auch gegenüber dem Gesetzgeber zu sichern hat.

Die Aufgabe des Gerichts ist es, die Politik in das Recht einzubinden; denn das Grundgesetz hat das uralte Spannungsverhältnis zwischen Macht und Recht zu Gunsten des Rechts entschieden.

Mit freundlichen Grüßen

— Prof. Dr. Jutta Limbach, von 1994 bis 2002

Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts

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