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Meinung: Großstadtdschungel

„Elefanten in Marienfelder Wildnis“ von Eva-Maria Brandstädter vom 26. AprilDrei Elefanten auf einer Wiese, durch keinerlei Absperrung behindert“ lese ich.

„Elefanten in Marienfelder Wildnis“ von Eva-Maria Brandstädter vom 26. April

Drei Elefanten auf einer Wiese, durch keinerlei Absperrung behindert“ lese ich. Als Dozent an der Verwaltungsakademie habe ich um 1990 einen gleichen Fall, allerdings mit „zahmen“ handaufgezogenen Tigern eines Zirkus, als Abschlussarbeit gestellt. Anscheinend konnte heute keiner der Interviewten die gültige Rechtslage zitieren. § 121 OWiG, Halten gefährlicher Tiere: „(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art oder ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen lässt oder 2. als Verantwortlicher für die Beaufsichtigung eines solchen Tieres es unterlässt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.“

Dass Elefanten einer wild lebenden Art angehören, schon ein einzelnes Tier wegen seiner Größe grundsätzlich gefährlich ist und es hier sich frei umherbewegen durfte, scheint mir auf der Hand zu liegen. Gleichzeitig wurde wohl auch die Nummer 2 verletzt, wenn ich Ihren Artikel richtig verstehe.

Da scheint es mir nahezuliegen, wenn der Bezirk nicht nur gefahrabwehrend tätig wird, sondern auch ahndend durch Verhängung von Bußgeldern. Ob hier mit der gleichen Intensität wie bei „Bürger-Massendelikten“ wie Falschparken vorgegangen wird?

Jürgen M. Klein, Berlin-Tempelhof

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