zum Hauptinhalt

Meinung: Ist die Diätenerhöhung gerechtfertigt?

Zur Diskussion über die Diätenerhöhung Also, wenn ich die Begründung für die geplante Diätenerhöhung richtig verstehe, geht es nicht darum, dass die Abgeordneten nicht mit den bisherigen Einkommen auskommen. Es geht um eine Anpassung an das Niveau eines Bürgermeisters oder Bundesrichters.

Zur Diskussion über die Diätenerhöhung

Also, wenn ich die Begründung für die geplante Diätenerhöhung richtig verstehe, geht es nicht darum, dass die Abgeordneten nicht mit den bisherigen Einkommen auskommen. Es geht um eine Anpassung an das Niveau eines Bürgermeisters oder Bundesrichters. So soll es seit Jahren schon im Gesetz stehen. Da kommt die berechtigte Frage auf, wer denn diese Gesetze beschlossen hat? Doch wohl unsere Abgeordneten selbst! Na, da können wir ja zufrieden sein, dass sie sich nicht das Gehalt eines Herrn Ackermann zum Ziel gesetzt haben! Ob diese Nehmermentalität noch mit dem im Grundgesetz zugesicherten Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung zu vereinbaren ist, wage ich zu bezweifeln. Das bezieht sich sowohl auf angemessen als auch auf unabhängig. „Angemessen“ könnte man noch, wenn auch hier mit großen Bedenken, akzeptieren, wenn keiner der Abgeordneten Nebeneinkünfte hätte. Das aber dürfte auf fast keinen zutreffen. Somit ist auch der Faktor „Unabhängigkeit“ nicht zu akzeptieren. Was ich an der geplanten Diätenerhöhung auch vermisse, ist, dass sich unsere Abgeordneten offensichtlich nicht daran erinnern, was so alles dem Bürger abverlangt wird, der staatliche Gelder wie Hartz IV in Anspruch nehmen muss, damit er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Da wird aber auch alles herangezogen, was irgendwie einen Wert hat, um eine Leistung eventuell herauszuzögern oder gar zu verhindern. Ich denke mal, auch von unseren Abgeordneten kann man einen Beitrag zum Verzicht erwarten. Denn wer anderen einen Verzicht zumutet, weil er aus der Gemeinschaftskasse etwas beziehen will, sollte diesen Maßstab auch bei sich gelten lassen! Das gilt nicht nur gegenüber den vielen Sozialhilfeempfängern, das gilt natürlich auch gegenüber den vielen Rentnern und Pensionären, gerade in den unteren Regionen!

Uwe Hennig, Berlin Wedding

Sehr geehrter Herr Hennig,

gern greife ich Ihre Anmerkungen zu der geplanten Neuregelung der Diäten und Altersbezüge der Abgeordneten auf, um mit einigen grundsätzlichen Bemerkungen zur Abgeordnetenentschädigung für die geplante Reform zu werben. Besonders kritisch bemerken Sie, dass es die Abgeordneten selbst sind, die über ihre Bezüge beschließen. Genau das aber gebietet uns die Verfassung. Sie verlangt, dass die Abgeordnetenbezüge vom Parlament selbst festgelegt werden müssen. Wir sollen uns gerade nicht hinter irgendeiner Kommission verstecken können. Es ist sozusagen ein Gebot der Demokratie, dass die Entscheidungen über die Bezüge damit für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sind. Natürlich hat jeder seine ganz persönliche Haltung dazu, was für ein „Gehalt“ für Abgeordnete angemessen ist. Umso wichtiger ist es, einen nachvollziehbaren Orientierungsrahmen für die Abgeordnetenentschädigung zu finden. Die Diäten sollen so bemessen sein, dass wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet ist. Diese ist entscheidend für die Freiheit der Gewissensentscheidung der Abgeordneten. Das halte ich für ganz wichtig.

Im Übrigen unterliegen gerade Mandatsträger einer strengen und regelmäßigen Leistungskontrolle. Der Wähler selbst entscheidet mit seiner Stimme, ob der Abgeordnete sein Amt dem Einkommen entsprechend ausgefüllt hat. Ich denke, dass wir mit der Orientierung an den Einkommen von Bürgermeistern, Bundesrichtern oder Landräten eine weitgehend akzeptierte Richtlinie haben. Ein Abgeordneter hat nicht nur einen Vollzeitberuf, seine Entscheidungen besitzen auch eine enorme Tragweite. Man denke nur an die Auslandseinsätze von Bundeswehrsoldaten, an Fragen der inneren Sicherheit, des Klimaschutzes, aber auch der Zukunftssicherung unserer Sozialsysteme und vieles mehr. In der Vergangenheit hat die Öffentlichkeit Maßlosigkeit und mangelnde Transparenz bei den Diätenanpassungen beklagt. Diese antiparlamentarische Stimmungsmache ist inzwischen einer durch Sachlichkeit geprägten öffentlichen Debatte gewichen. Dabei spielt auch eine Rolle, dass die Abgeordneten aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung der vergangenen Jahre wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. Die Anhebung gleicht den entstandenen Rückstand nun in zwei maßvollen Schritten aus und ist gekoppelt an eine Absenkung der Altersversorgung. Eine Anhebung der Entschädigung soll zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister, Bundesrichter oder Landräte ändert.

Ich bin der Auffassung, dass wir damit jetzt einen Vorschlag präsentieren, der sowohl den Anforderungen des Grundgesetzes nach angemessener Entschädigung als auch den berechtigten Erwartungen der Wählerinnen und Wähler entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

— Dr. Norbert Röttgen, Erster Parlamentarischer

Geschäftsführer, CDU/CSU- Bundestagsfraktion

Zur Startseite