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Meinung: Kann der Staat mehr gegen Schwarzarbeit tun?

Der Staat ist ja auch zum Teil selbst dran schuld. Im Putzsektor ist es ja so, dass man auf Annoncen hin niemanden bekommt, der es nicht „schwarz“ machen will.

Der Staat ist ja auch zum Teil selbst dran schuld. Im Putzsektor ist es ja so, dass man auf Annoncen hin niemanden bekommt, der es nicht „schwarz“ machen will. Firmen kosten wohl so ab 15 Euro plus Mehrwertsteuer, also knappe 18 Euro brutto pro Stunde. Das ist gut das Doppelte dessen, was „schwarz“ gezahlt wird.

Christoph Hensel, Berlin-Karlshorst

Der Staat ist doch selbst schuld, dass so viele Leute zu Hause Haushaltshilfen illegal beschäftigen. Wären die Steuern niedriger, käme niemand auf die Idee, seine Putzfrau schwarz zu bezahlen. Dazu kommt noch die nicht vorhandene Abschreckungswirkung: Würden die zuständigen Ämter mehr kontrollieren, würden solche Sünder häufiger erwischt. Als Folge wäre die Hemmschwelle, jemanden schwarz zu beschäftigen auch deutlich höher.

Die Deutsche Steuergewerkschaft bringt es auf den Punkt: Ein Steuerfahnder koste im Jahr rund 70 000 Euro brutto, bringe aber durchschnittlich 900000 Euro Mehreinnahmen. Die Summe, die dem Fiskus jedes Jahr durch Schwarzarbeit entgeht, beträgt nach aktuellen Schätzungen bundesweit dreißig Milliarden Euro. Wenn diese Zahlen auch nur annähernd stimmen, würde es sich für die Länder mehr als lohnen, mehr Beamte für den Kampf gegen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit einzustellen. Warum tun sie es nicht? Hat der Staat zu viel Geld? Bei den vielen über Schulden finanzierten Milliarden, die zurzeit zur Stützung von Banken und Wirtschaft verpulvert werden, kann ich mir das nicht vorstellen.

Erika Härtel, Berlin-Lichterfelde

Sehr geehrter Herr Hensel,

sehr geehrte Frau Härtel,

nach der Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hat fast jeder dritte Erwachsene Arbeiten ohne Rechnung vergeben. Jeder fünfte Erwachsene hat selbst schwarzgearbeitet. Offensichtlich findet das Verbotene alltäglich statt. Professor Friedrich Schneider vom IAW Tübingen veranschlagt das Volumen der Schattenwirtschaft bei rund 350 Milliarden Euro/Jahr, das entspricht etwa 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Offensichtlich ist die Schwarzarbeit systemisch bedingt, weil die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben zu hoch sind und das Nettoeinkommen stark vermindern. Hinzu kommt, dass die große Koalition die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben hat, und sich infolgedessen die Vergabe von Handwerksaufträgen im Bereich der Schwarzarbeit noch erhöht hat. Es ist deshalb kein Wunder, dass der Löwenanteil der Schwarzarbeit auf Handwerksleistungen entfällt. Ich begrüße es deshalb, dass seit 1. Januar 2009 Handwerkerleistungen für Arbeitskosten bis zu 6000 Euro/Jahr mit 20 Prozent (1200 Euro) als Abzug von der Steuerschuld begünstigt werden. Dies ist ein wichtiger Anreiz, Handwerksaufträge legal und nicht schwarz zu vergeben. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist stark ausgebaut worden und hat bereits mehrfach Schwerpunktprüfungen in verschiedenen Branchen durchgeführt. Viele Bußgeld- und Strafverfahren waren die Folge und haben sicherlich auch eine präventive Wirkung erzeugt. Trotzdem kann mit abschreckenden Maßnahmen allein kein wirklicher Erfolg erreicht werden. Zielführender ist unser Vorschlag, die Sozialversicherungsabgaben für kleine Einkommen abzusenken. Für alle Einkommen bis 2000 Euro sollen die Beitragssätze für die Sozialversicherungen (Renten- Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) langsam ansteigen. Erst dann soll die volle Abgabenbelastung greifen. Wenn für kleine Einkommen mehr Netto vom Brutto verbleibt, sinkt wirklich der Anreiz etwas schwarz zu erledigen.

Bereits seit 2003 gibt es im Bereich der privaten Haushaltshilfen die Regelung zu den 400-Euro-Minijobs. Bei der www.minijobzentrale.de kann jeder seine Putzhilfe anmelden. Niemand muss die Abgaben selbst berechnen. Einmal den Monatslohn und die Kontoverbindung anmelden: fertig! Der Arbeitgeber zahlt geringere Pauschalbeträge als bei gewerblichen Minijobs. Die Pauschalbeträge zur Renten- und Krankenversicherung belaufen sich auf jeweils fünf Prozent. Hinzu kommen Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft in Höhe von 0,67 Prozent, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 1,6 Prozent und eine einheitliche Pauschalsteuer in Höhe von zwei Prozent. Damit zahlen Arbeitgeber im Privathaushalt 14,27 Prozent pauschal an Abgaben. Im Gegenzug darf der Arbeitgeber 20 Prozent der Gesamtausgabe von seiner zu zahlenden Einkommensteuer abziehen (maximal 510 Euro jährlich).

Beispiel: Wenn eine Haushaltshilfe 320 Euro im Monat verdient, zahlt der Arbeitgeber dafür pro Monat 45,66 Euro an Abgaben. Rechnet man die steuerlichen Vorteile dagegen, entstehen dem Arbeitgeber monatlich Mehraufwendungen von nur 3,16 Euro. Wer legal jemanden beschäftigen will, findet bei der Minijobzentrale ein einfaches und praktisches Angebot.

Mit freundlichen Grüßen

— Christine Scheel, stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion

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