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Meinung: Kein Leben ohne Mitleid

Das Urteil im Ehrenmord-Prozess und der Streit um das Sorgerecht für den Sohn von Hatun Sürücü Ein deutsches Gericht hat in seinem Urteil die Tatsache nicht gewürdigt, dass der Mörder bei einem angeblichen „Ehrenmord“ immer in den betroffenen Familien bestimmt wird. Diese weltfremde Entscheidung führt logischerweise zur Konsequenz, dass man der Schwester der von ihrer Familie Ermordeten wohl kaum das Sorgerecht für den Neffen absprechen kann.

Das Urteil im Ehrenmord-Prozess und der Streit um das Sorgerecht für den Sohn von Hatun Sürücü

Ein deutsches Gericht hat in seinem Urteil die Tatsache nicht gewürdigt, dass der Mörder bei einem angeblichen „Ehrenmord“ immer in den betroffenen Familien bestimmt wird. Diese weltfremde Entscheidung führt logischerweise zur Konsequenz, dass man der Schwester der von ihrer Familie Ermordeten wohl kaum das Sorgerecht für den Neffen absprechen kann. Es wird sich daher wohl kein Richter finden, der einer am Mord der Schwester angeblich „Unschuldigen“ das Recht auf das Sorgerecht verweigert. Damit erhält die Familie das Recht, dem Enkel und Neffen die Mutter als ein „verwerfliches“ Wesen darzustellen, das der heldenhafte Onkel natürlich töten musste. Nach Auffassung der Tante muss der Sohn ja noch dankbar sein, dass sein Onkel seine Mutter ermordete. Man kann nur hoffen, dass sich die nächste Instanz bei ihrem Urteil nicht ebenfalls der Lebenswirklichkeit im Handeln menschenverachtender Familienclans verschließt.

Prof. D. Baumgarten, Berlin-Buckow

Mich entsetzt die Kaltherzigkeit und Kaltblütigkeit, die offenbar doch zumindest unter einigen Mitgliedern der Familie Sürücü herrscht. Kein Wort der Trauer, des Bedauerns oder Mitgefühls für Hatun Sürücü ist zu vernehmen, nicht von den Eltern für ihr Kind, das sie in die Welt gesetzt und großgezogen haben, nicht von den Geschwistern für ihre Schwester, mit der sie gemeinsam aufgewachsen sind und gespielt haben. Nein, nach dem Urteilsspruch haben sie stattdessen nicht Eiligeres zu tun, als für das Kind, für dessen Mutters gewaltsamen Tod sie moralisch mitverantwortlich sind und das dadurch zur Halbwaise wurde, das Sorgerecht zu beantragen. Bleibt zu hoffen, dass dem Sohn des Opfers erspart bleibt, in dieser mitleidlosen und in archaischen Wertvorstellungen erstarrten Familie, in der das Leben und der Wille seiner Mutter offenbar nicht zählten, aufwachsen zu müssen.

Daniela Gauding, Berlin-Weißensee

Die nach dem Sürücü-Prozess gemachten türkischen Angebote muten nicht sonderlich vertrauenerweckend an, enthalten sie doch, wie fast immer in solchen Fällen, mehr oder weniger versteckte Forderungen und Vorwürfe. Dabei bedürften die gemachten Vorschläge selbst der Aufklärung, weil man nicht weiß, wie sie davon bestimmt sind, dass die Familie Sürücü kurdisch ist. Wäre die von einem Staat, der selbst Probleme mit seiner Justiz hat, angebotene Hilfe wohl wirklich selbstlos im Sinne des Rechtsstaates? Auch hinter den Vorschlägen von Herrn Özdemir verbirgt sich die Forderung nach Bevorteilung oder gar Quotierung zugunsten von Juristen „mit Migrationshintergrund“. Die umstrittene Einstellungspraxis von Herrn Körting bei der Berliner Polizei gilt dabei wahrscheinlich als Muster. Wenn es Kandidaten für die Ämter des Staatsanwalts und des Richters gäbe, die deutsche Staatsbürger sind und auch sonst alle Voraussetzungen erfüllen, könnten sie sich auch jetzt schon für solche Ämter bewerben und bedürften keiner zusätzlichen Begünstigungen. Für besser würde ich es halten, wenn entsprechende Gutachter herangezogen würden, wenn Vorkenntnisse erforderlich wären, die man sich auch im Studium erwerben kann und wenn die Gesetze der jetzigen Zusammensetzung der Bevölkerung in Deutschland angepasst würden, so dass solche Urteile wie im Fall Sürücü nicht mehr möglich wären.

Johan Wanja Berlin-Neukölln

Das Berliner Urteil im so genannten Ehrenmord - Prozess hinterlässt einen faden Beigeschmack. Es ist kaum vorstellbar, dass die Familie von der Tat ihres jüngsten Sohnes überrascht worden ist. Für derartige Mordurteile werden die jüngsten Söhne vom Familienrat ausgesucht, weil sie unter das Jugendstrafrecht fallen. Wir müssen sehr darauf achten, dass hier keine falsche Botschaft ausgesendet wird. Die Revisionsinstanz wird hier das letzte Wort haben. Dennoch gilt bei allem Zweifel auch hier der alte Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Dieser rechtsstaatliche Grundsatz darf nicht dem Kalkül einer politischen Zweckmäßigkeit unterworfen werden. Cem Özdemir hat indes völlig Recht mit seiner Forderung, mehr Richter und Staatsanwälte aus Migrantenfamilien den Weg in die Gerichtssäle zu ebnen. Nur sie sind wirklich in der Lage, die archaischen Familienstrukturen zu begreifen, die solche Verbrechen erst möglich machen.

Jürgen Roth, Berlin-Schöneberg,

Bezirksvorstand Tempelhof-Schöneberg Bündnis 90/Die Grünen

Was für ein Land? Was für eine Justiz? Was für Immigranten? Berechtigterweise lacht nicht nur die Familie, sondern auch die Welt über solche Urteile. Wann endlich gilt das Erwachsenenstrafrecht für unter 21jährige (auch Deutsche) – denn sie wissen sehr wohl, was sie tun?

Dr. U. Klein, Berlin-Friedrichshagen

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