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Meinung: Kindesmissbrauch – muss das Strafrecht verschärft werden?

Zur Berichterstattung über Missbrauchsfälle am Canisius-KollegDer Fall Canisius-Kolleg ist meines Erachtens nur die Spitze des Eisbergs. Experten schätzen, dass jedes Jahr rund 200000 Kinder missbraucht werden - eine unglaubliche Zahl.

Zur Berichterstattung über Missbrauchsfälle am Canisius-Kolleg

Der Fall Canisius-Kolleg ist meines Erachtens nur die Spitze des Eisbergs. Experten schätzen, dass jedes Jahr rund 200000 Kinder missbraucht werden - eine unglaubliche Zahl. Besonders erschreckend finde ich, dass 90 Prozent dieser Kinder den Täter kennen, weil er aus ihrem Umfeld stammt! Es sind nicht nur Lehrer oder Pfarrer wie im Fall des Canisius-Kollegs, es können genauso gut ein naher Verwandter, Vater, Bruder, Onkel oder Freunde der Eltern sein, die ein Kind missbrauchen. Praktisch also jeder, die Täter leben oft jahrelang unerkannt unter uns. Und selbst ehemalige Sexualstraftäter haben übrigens ungehinderten Zugang zu Kinder- und Jugendarbeit.Fassungslos macht mich die Hilflosigkeit, mit der die Kinder dem ausgeliefert sind. Die rechtlichen Möglichleiten reichen offensichtlich bei weitem nicht aus, sie vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Nach deutschem Recht verjährt sexueller Missbrauch an Kindern zehn Jahre nach Volljährigkeit des Opfers, dass heißt, die Missbrauchten müssen bis zu ihrem 28. Geburtstag den Missbrauch zur Anzeige bringen. Das ist in den meisten Fällen illusorisch, weil die Opfer in der Regel so schwer traumatisiert sind, dass sie schon Schwierigkeiten haben, ein normales Leben zu führen, der Missbrauch wird verdrängt, oft über Jahrzehnte, oft aber auch das ganze Leben. Zur Anzeige durch die Opfer kommt es deshalb nur selten.

Ich finde, hier muss der Gesetzgeber tätig werden, Sexualstraftaten sollten grundsätzlich unverjährbar sein.

Ein anderes Problem ist die Tatsache, dass Sexualstraftäter häufig Rückfalltäter sind, die Rückfallquote liegt in Deutschland zwischen im Schnitt 20 bis 30 Prozent. Ich meine: Wenn gutachterlich festgestellt ist, dass die Gefahr eines Rückfalls besteht, gehört ein Sexualstraftäter für immer weggesperrt. Das ist in unserem Rechtssystem derzeit leider nicht möglich. Um unsere Kinder zu schützen besteht auch in diesem Punkt dringender Handlungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers!

Klaus Kersten, Berlin-Steglitz

Sehr geehrter Herr Kersten,

Sie sprechen ein wichtiges, ein trauriges aber auch ein schwieriges Thema an. Den sexuellen Missbrauch von Kindern, also von Opfern unter 14 Jahren, aber auch den Missbrauch Jugendlicher. Sie haben Recht, es gibt eine hohe Dunkelziffer. Experten sprechen von 100000 bis mehr als 200000 Opfern jährlich. Und fast alle Täter stammen aus dem nahen sozialen Umfeld, seien es Familienangehörige, Erzieher oder Nachbarn. Es ist wichtig, die Täter aufzuspüren und zu bestrafen, aber noch wichtiger ist es, den Opfern zu helfen. Deswegen glaube ich nicht, dass das Strafrecht das Maß aller Dinge ist, um sexuellem Missbrauch von Kindern erfolgreich zu begegnen.

Alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten sind sich einig. Zuallererst kommt es darauf an, die Kinder so zu ertüchtigen, dass sie gar nicht oder nicht fortgesetzt Opfer sexueller Übergriffe werden. Kinder haben Rechte – und ein wichtiges Recht ist Nein zu sagen. Dies Kindern beizubringen, sie stark und selbstbewusst zu machen, hilft gegen Gefahren des Missbrauchs.

Wir alle sind gefordert, aufmerksam zu sein bei Anzeichen von Missbrauch und sich auch anzubieten, als Menschen des Vertrauens und wirklicher Hilfe für kindliche und jugendliche Opfer sexueller Gewalt. Damit rede ich keinesfalls Denunzianten und Blockwarten das Wort, ich werbe für Empathie, für aktives Mitfühlen statt egoistischem Wegschauen nach dem Motto: Mich geht das nichts an. Der aufgedeckte Skandal am Canisius-Kolleg ist auch ein Skandal der jahre-, ja jahrzehntelangen Nichtbeachtung der Opfer und der Vertuschung des Missbrauchs. Denn bekannt waren die Vorfälle schon seit langem.

Die Strafvorschrift des sexuellen Missbrauchs von Kindern deckt sehr unterschiedliche Taten ab. Grausame und höchst perverse genauso wie einen aufgedrängten Kuss oder eine Berührung in sexueller Absicht über der Kleidung. Deshalb sieht das Gesetz auch Strafen von einigen Monaten bis zu vielen Jahren Gefängnis vor. Das Gesetz ist zur schuldangemessenen Sühne des begangenen Unrechts eines jeden sexuellen Missbrauchs völlig ausreichend.

Es ist auch sehr wohl möglich, Sexualstraftäter bei durch Sachverständige festgestellter fortwährender Gefährlichkeit in Verwahrung zu halten. Es wäre unmenschlich, solche Menschen, wie Sie schreiben, „für immer“ wegzusperren, wohl aber für die Dauer ihrer Gefährlichkeit besonders für Kinder. Der Bundestag hat im letzten Jahr durch Änderungen des Sozialgesetzbuches VIII und des Bundeszentralregistergesetzes sichergestellt, dass Sexualstraftäter nicht in Einrichtungen der Kinder- oder Jugendhilfe arbeiten können. Die geschah mit den Stimmen aller Fraktionen, nur die Linke war dagegen.

Aus gutem Grund endet bei uns die Verfolgung aller Straftaten nach festgelegten Fristen. Eine Ausnahme gibt es nur für Mord und Völkermord. Wir sind nicht nur eine strafende, sondern auch eine vergebende Gesellschaft.

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen brauchen wir eine Gesellschaft, die Kinder stärkt, sich um sie kümmert und sie wertschätzt. Der Ruf nach immer mehr Strafe und Vergeltung lenkt von diesen Aufgaben nur ab.

Mit freundlichen Grüßen

— Jerzy Montag (Grüne), MdB,

rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion

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