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Meinung: Können wir uns so viele Staatssekretäre leisten?

„Münteferings kleines Kanzleramt“ vom 26. November 2005 Ich habe vor geraumer Zeit per E-Mail bei der Geschäftsstelle der CDU und beim Deutschen Bundestag um Auskunft gebeten, welche Kosten durch die Ernennung von fünf Vertretern des Bundestagspräsidenten für den Steuerzahler entstehen.

„Münteferings kleines Kanzleramt“

vom 26. November 2005

Ich habe vor geraumer Zeit per E-Mail bei der Geschäftsstelle der CDU und beim Deutschen Bundestag um Auskunft gebeten, welche Kosten durch die Ernennung von fünf Vertretern des Bundestagspräsidenten für den Steuerzahler entstehen.

Leider habe ich bis heute keine konkrete Auskunft erhalten. Zitat aus der von der Geschäftsstelle der CDU vorgebrachten Argumentation: „Demokratie kann nicht immer so organisiert werden, wie es am billigsten ist. Wir müssen Demokratie so gestalten, dass sie möglichst lebendig, stabil und repräsentativ ist.“ Ich halte fünf Vertreter durchaus nicht für lebendig und stabilitätsfördernd.

Im Zuge von Sparmaßnahmen sollte die Zahl der Vertreter des Präsidenten auch im Bundestag an das übliche Maß – also zwei / maximal drei Vertreter – angepasst werden; dazu sollte doch wohl der Beschluss einer entsprechenden Mehrheit im Bundestag zustande kommen können. Auch die Erweiterung der Anzahl der Staatssekretäre ist schwer nachvollziehbar.

Diese Stellen sollen nach Pressemitteilungen aus dem Etat der Ministerien finanziert werden; aber dieses Geld muss dann an anderer Stelle wieder eingespart werden. Außerdem geht die finanzielle Absicherung der Staatssekretäre nach ihrer Entlassung auf jeden Fall zu Lasten der Steuerzahler. Ich hätte gerne eine Auflistung, wie viel Steuergelder für den gesamten Regierungsapparat jährlich ausgegeben werden und darüber, welche Summen für Renten etc. an ehemalige Regierungsangehörige gezahlt werden.

Insbesondere die hohen Renten sind laut jüngsten Verlautbarungen einiger Politiker nur „schlecht vermittelbar“; in meinen Augen sind sie schlicht und ergreifend ungerecht!

Ich mutmaße, dass Deutschland eine der teuersten Regierungen von Gesamteuropa hat; leider Gottes aber nicht eine der besten, wie man den Pisaergebnissen, den Arbeitslosenzahlen und dem Chaos in den öffentlichen Verwaltungen entnehmen kann.

Detlef Kober, Berlin-Lichterfelde

Sehr geehrter Herr Kober,

der Bund der Steuerzahler teilt Ihre Kritik. Die neue Regierung hat die Ministerialverwaltung auf Bundesebene zu Lasten der Steuerzahler unnötig aufgebläht. Für die große Anzahl von dreißig parlamentarischen Staatssekretären samt dem zugehörigen Personal muss der Steuerzahler tief in die Tasche greifen. Das Amt des parlamentarischen Staatssekretärs erfüllt seinen ursprünglichen Zweck schon lange nicht mehr, begabte Nachwuchspolitiker auf eine spätere Ministertätigkeit vorzubreiten. Vielmehr ist es zu einem machtpolitischen Instrument geworden, das sich vorzüglich zur Ämterpatronage eignet.

Nach dem Gesetz haben die parlamentarischen Staatssekretäre die Aufgabe, die Minister bei der Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben zu unterstützen. Allerdings gibt es für die Verwaltungsaufgaben in jedem Ministerium noch ein bis drei beamtete Staatssekretäre, die – obwohl schlechter bezahlt – das Ministerium leiten und damit die eigentliche Arbeit leisten. Die parlamentarischen Staatssekretäre betätigen sich deshalb vor allem als Vermittler zwischen Fraktionen und Ministerien.

Diese Tätigkeit ist allerdings verfassungsrechtlich sehr fraglich. Als Amtsinhaber und Mandatsträger haben parlamentarische Staatssekretäre eine Doppelfunktion, die dem Verfassungsgrundsatz der Trennung von Exekutive und Legislative widerspricht. Deshalb sollte auf das Amt des parlamentarischen Staatssekretärs verzichtet werden. Dafür sprechen nicht zuletzt auch die beträchtlichen Kosten, die ein parlamentarischer Staatssekretär verursacht: Neben den Amtsbezügen von rund 118 000 Euro im Jahr hat er Anspruch auf ein eingerichtetes Büro, einen persönlichen Referenten, einen Sachbearbeiter, zwei Sekretärinnen und einen Dienstwagen mit Fahrer. Alles in allem können für jede Staatssekretärsstelle jährlich gut und gerne eine halbe Million Euro an Personal- und Arbeitsplatzkosten veranschlagt werden.

Auch der zusätzliche Bundestagsvizepräsident belastet die Steuerzahler. Jeder Vizepräsident erhält zusätzlich die Hälfte seiner Abgeordnetendiät, also insgesamt 10 513,50 Euro pro Monat. Für eine künstliche Ausdehnung des Bundestagspräsidiums gab es keinen Grund, außer dem Verteilen von Posten zwischen Union und SPD. Ein Stellvertreterposten pro Fraktion ist mehr als genug. Insgesamt werden jährlich rund zehn Milliarden Euro für die politische Führung und zentrale Verwaltung von Bund und Ländern veranschlagt.

Ich stimme Ihnen zu, dass durch die Vergrößerung der Ministerialverwaltung keine effektivere Arbeit der Ministerien zu erwarten ist. Im Gegenteil, bei der Größe des Regierungsapparates gilt: Viele Köche verderben den Brei!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl Heinz Däke,

Präsident des Bundes der Steuerzahler

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