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Meinung: Lebensfremd

Betrifft: „So offen wie möglich“ im Tagesspiegel vom 23. Juli 2002 „Die Anzeigepflicht von Bundestagsabgeordneten entfällt, wenn das Entgeld 2500 Euro im Monat oder 15 000 Euro im Jahr nicht übersteigt", schreibt Ihr Autor.

Betrifft: „So offen wie möglich“ im Tagesspiegel vom 23. Juli 2002

„Die Anzeigepflicht von Bundestagsabgeordneten entfällt, wenn das Entgeld 2500 Euro im Monat oder 15 000 Euro im Jahr nicht übersteigt", schreibt Ihr Autor. Davon abgesehen, dass viele in Deutschland das „Zubrot" der Abgeordneten gerne als Haupteinkommen hätten, sei mir ein Hinweis erlaubt: Arbeitslose in unserem Land (die wohlgemerkt eine Versicherungsleistung beziehen, für deren Bereitstellung sie vorher selbst gesorgt haben!) dürfen ein monatliches Nebeneinkommen von 315 DM oder von 20 Prozent der monatlichen Leistung anrechnungsfrei beziehen. Allerdings müssen sie jede Nebenbeschäftigung unverzüglich und ohne Aufforderung dem Arbeitsamt melden, sonst verwirken sie ihren Anspruch.

Kann man nicht vergleichen? Doch! Wir Wähler können erwarten, dass sich unsere Abgeordneten über die Lebenssituation des Wahlvolkes informieren und sich nicht nur darin üben, neue Vorschläge für die Kürzung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe oder die Schaffung von Niedriglohnjobs zu unterbreiten. Wenn dies nicht geschieht, sollte sich keiner über Wahlverdrossenheit wundern oder darüber, dass das Kreuzchen an der falschen, populistischen Stelle gemacht wird.

Christian Härtel, Berlin-Prenzlauer Berg

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