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Meinung: Noch nicht freigesprochen

„Guantanamo-Häftlinge gehören nach Berlin / Freunde sind dazu da, sich gerade in Zeiten der Not zu helfen“ von Percy McLean vom 26. FebruarEs erstaunt, wie unsachlich und emotionsgetränkt der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Berlin, Percy McLean, argumentiert.

„Guantanamo-Häftlinge gehören nach Berlin / Freunde sind dazu da, sich gerade in Zeiten der Not zu helfen“ von Percy McLean vom 26. Februar

Es erstaunt, wie unsachlich und emotionsgetränkt der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Berlin, Percy McLean, argumentiert. Einspruch: Guantanamo-Häftlinge gehören keineswegs nach Berlin, sie gehören auch in keine andere deutsche Stadt. Die USA, da hat McLean recht, tragen für diese Männer ausschließlich die Verantwortung. Ein Rückgriff auf die Luftbrücke, den Marshallplan und andere Hilfen der Amerikaner gegenüber den Berlinern, aus denen sich eine vermeintliche Pflicht zur Asylgewährung der Häftlinge ableiten soll, ist so unsinnig wie geschmacklos.

Nicht ein einziger der in Guantanamo Inhaftierten kann von dem dringenden Verdacht freigesprochen werden, in irgendeiner Weise doch mit Al Qaida oder den Taliban zu tun zu haben. Sie alle wurden entweder in Afghanistan oder im angrenzenden pakistanischen Grenzgebiet aufgegriffen. Waren sie dort zum Sommer- oder Winterurlaub, weil es so schön sein soll (das genaue Gegenteil ist nämlich der Fall!), haben sie gar für eine Hilfsorganisation gearbeitet, waren sie journalistisch tätig? Nichts von alledem. Alleine ihr Aufenthalt im Kriegs- und Krisengebiet legitimiert zu den schlimmsten Befürchtungen. Beweis: Kein Mensch von Verstand und ohne (zumindest klammheimliche) Sympathie oder Absicht, auf Terroristenseite mitzuagieren und sich in einem Terrorcamp als Mörder ausbilden zu lassen, nimmt die enormen Beschwernisse eines Aufenthaltes dort auf sich. Man braucht niemand mit rauchender Kalaschnikow anzutreffen, um ihm sinistre Absichten unterstellen zu dürfen. Wir reden nicht über Raub und Diebstahl, wir reden über Terrorismus. Schon Vorbereitungen dazu und nicht nur die vollendeten Taten selbst rechtfertigen unsere Ablehnung. Dass Richter McLean das abgegriffene Totschlagargument des „Stammtisches“, dem er in solchen Fragen offensichtlich weder Geist noch abgewogene Urteilskraft zubilligt, benutzt, spricht nicht für ihn.

Heiner Giersberg, Kleinmachnow

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