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Meinung: Obdachlose haben Pech

Betrifft: „Verboten, aber geduldet“ im Tagesspiegel vom 23. Mai 2003 In Ihrem Beitrag schreiben Sie, gegen das nach dem Berliner Straßengesetz verbotene Niederlassen zum Alkoholgenuss werde nach Auskunft der Behörde selten eingeschritten.

Betrifft: „Verboten, aber geduldet“ im Tagesspiegel vom 23. Mai 2003

In Ihrem Beitrag schreiben Sie, gegen das nach dem Berliner Straßengesetz verbotene Niederlassen zum Alkoholgenuss werde nach Auskunft der Behörde selten eingeschritten. Das mag für den Normalbürger durchaus zutreffen. Wer aber das Pech hat, wie ein Obdachloser auszusehen oder sonst gerne sein Bier in aller Öffentlichkeit etwa auf dem Helmholtzplatz in Prenzlauer Berg genießt, wird schnell Bekanntschaft mit der Polizei machen, die ihn genau mit Rückgriff auf diese Norm nicht nur zur Kasse bitten, sondern ihm auch den weiteren Alkoholgenuss untersagen kann.

Prof. Dr. Clemens Arzt,

San Francisco (USA)

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