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Meinung: Pranger Internet

Zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Spickmich.deDie Richter des BGH haben der Lehrerschaft deutlich gezeigt, welchen Stellenwert unsere Pädagogen in der Gesellschaft genießen.

Zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Spickmich.de

Die Richter des BGH haben der Lehrerschaft deutlich gezeigt, welchen Stellenwert unsere Pädagogen in der Gesellschaft genießen. Weit unterhalb von ehemaligen Stasi-Spitzbuben. Deren „ informationelles Selbstbestimmungsrecht“ wird vor Gericht häufig höher bewertet, und die Berufsspitzel können so Namensnennung und Fotos in Ausstellungen und Büchern verhindern, obwohl sie völlig ungeniert zugeben, für die Stasi gearbeitet zu haben. Die „Meinungsfreiheit“ pubertierender Jugendlicher, die anonym ihre Lehrer denunzieren können, geht natürlich vor.

Der BGH hat sich schlauerweise ein Hintertürchen offengelassen. Die Erlaubnis, Tausende von Lehrern per Internetpranger zu entwürdigen, wurde zum Einzelfall erklärt. Es wäre ausgesprochen unvorsichtig, z. B. ein „www.richmich.de“- Portal einzurichten, um Justitia benoten zu lassen. Anonym selbstverständlich und mit Foto und Namen des Richters/Staatsanwaltes oder der Polizeibeamten. Man kann getrost davon ausgehen, dass die Betreiber nicht viel Freude und vor allem nicht lange Spaß daran hätten. Obwohl Urteile gerne auch mit Öffentlichkeitswirkung gesprochen werden, wohingegen es rätselhaft bleibt, was eine Erdkundestunde an einer Schule in Posemuckel öffentlich so interessant macht.

Hendrik Tongers, Langeoog

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