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Meinung: Rechtsprechung und Moral

Zur Berichterstattung über diverse Gerichtsurteile In den letzten Wochen gab es wieder eine Reihe von Urteilen, leider auch von den obersten deutschen Gerichten, die der Bürger immer weniger in der Lage ist, nachzuvollziehen. Da entfernt sich die Justiz immer mehr auch von dem Rechtsverständnis des liberalen Bildungsbürgers, von dem der eher bildungsfernen Menschen ganz zu schweigen.

Zur Berichterstattung über

diverse Gerichtsurteile

In den letzten Wochen gab es wieder eine Reihe von Urteilen, leider auch von den obersten deutschen Gerichten, die der Bürger immer weniger in der Lage ist, nachzuvollziehen. Da entfernt sich die Justiz immer mehr auch von dem Rechtsverständnis des liberalen Bildungsbürgers, von dem der eher bildungsfernen Menschen ganz zu schweigen.

So findet unter anderem unter dem Stichwort Persönlichkeitsschutz mittlerweile eine „Täterfreundlichkeit“ statt, die jeden erträglichen Rahmen sprengt: Verurteilte Mörder, wie z. B. die des Volksschauspielers Sedlmayr, haben kürzlich erfolgreich gegen die Nennung ihrer Namen in einer Reihe von Zeitungen geklagt. Und jetzt steht sogar zu befürchten, dass selbst frühere Terroristen und vielfache Mörder wegen ihrer Resozialisierung und ihres Persönlichkeitsschutzes nicht mehr als solche bezeichnet werden dürfen. Soldaten dürfen dagegen ungestraft als Mörder bezeichnet werden. Besonders pikant ist auch, dass eine Pharmafirma im Rahmen eines Films über den Contergan-Skandal nicht genannt werden darf. Einen geradezu menschenverachtenden Beschluss fällte kürzlich der Strafsenat des BGH in Leipzig. Er hob das Mordurteil gegen die Eltern des kleinen hilflosen Dennis, die ihr Kind erbärmlich verhungern ließen, auf. Die Begründung des BGH lautete, dass der Kleine am Ende so geschwächt sei, dass er die Grausamkeit des Verhungerns nicht mehr bei vollem Bewusstsein erlebt habe und damit das Mordmerkmal der Grausamkeit entfallen sei. Zynischer und menschenverachtender kann man wohl noch kaum argumentieren!

In diesem Land gehen allmählich aus einem völlig falsch verstandenen Täterschutz nicht nur die Pressefreiheit vor die Hunde sondern auch die moralischen Grundlagen unserer Gesellschaft.

Der Bürger fragt sich mittlerweile, was geschieht, wenn Rechtsradikale beginnen, sich ebenfalls dieses Instruments zu bedienen? Vielleicht kommt die Familie von Mengele ja irgendwann auf die Idee, wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Nachkommen des Auschwitz-Arztes auf ein Verbot der Nennung des Namens Mengele im Zusammenhang mit Auschwitz zu klagen!

Dr. Bernd Ramm, Berlin-Mitte

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