zum Hauptinhalt

Meinung: Richter-Porträts gingen zu Recht nach Leipzig

„Die Ahnen sind zurück“ vom 19. Oktober 2004 Der Tagesspiegel berichtete darüber, dass der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Eckart Hien, die Gemälde der Präsidenten des ehemaligen Preußischen Oberverwaltungsgerichts dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin, Jürgen Kipp, übergeben hat.

„Die Ahnen sind zurück“ vom 19. Oktober 2004

Der Tagesspiegel berichtete darüber, dass der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Eckart Hien, die Gemälde der Präsidenten des ehemaligen Preußischen Oberverwaltungsgerichts dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin, Jürgen Kipp, übergeben hat.

Der Bericht erweckt den Eindruck, als habe das Bundesverwaltungsgericht diese Ahnengalerie im Jahre 2002 zu Unrecht mit nach Leipzig genommen und gebe jetzt dem „früheren Besitzer“ etwas als Geschenk zurück, was diesem ohnehin gehöre. Diese Darstellung ist irreführend.

Das Bundesverwaltungsgericht (der Bund) war fast 50 Jahre lang rechtmäßiger Besitzer und seit Mitte der 90er Jahre auch Eigentümer des Gebäudes in der Hardenbergstraße 31 und damit auch seines Inventars. Rechtlich war es daher keine Frage, dass die Bilder beim Umzug des Bundesverwaltungsgerichts nach Leipzig mitgenommen werden durften. Wegen der damals noch ungeklärten Frage der Nachnutzung des Gebäudes in der Hardenbergstraße war es auch sonst sachgerecht, die Bilder mitzunehmen. Irgendwelche Absprachen, die dem entgegengestanden hätten, gab es nicht.

Durch den Einzug des Oberverwaltungsgerichts Berlin (und ab Juli 2005 des vereinigten Oberverwaltungsgerichts Berlin/Brandenburg) in das Gebäude an der Hardenbergstraße ergab sich eine neue Situation.

Da das Gebäude damit auch künftig als Sitz eines oberen Verwaltungsgerichts dienen wird, hielt ich es nunmehr als die im Sinn der historischen Tradition richtige Entscheidung, die Ahnengalerie wieder an den Ort zurückkehren zu lassen, an dem sie entstanden ist und fast ein Jahrhundert hing.

Sie werden damit einem neuen Besitzer übergeben, denn weder das Land Berlin noch das Oberverwaltungsgericht waren jemals „frühere Besitzer“.

Eckart Hien, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Leipzig

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false