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Meinung: Richter sollten vor allem gerecht urteilen

„Angriff auf Busfahrer: Justiz streitet über Urteil / Berlins oberste Richter verwahren sich gegen den Vorwurf, bei Gewaltdelikten zu mild zu urteilen“ von Sabine Beikler vom 29. Juli Die Strafzumessung im Bereich der Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit ist nach wie vor weitgehend wirklichkeitsfremd, ungerecht und ungetrübt vom Wissen um die Wirkungen von Straftaten.

„Angriff auf Busfahrer: Justiz streitet über Urteil / Berlins oberste Richter verwahren sich gegen den Vorwurf, bei Gewaltdelikten zu mild zu urteilen“ von Sabine Beikler

vom 29. Juli

Die Strafzumessung im Bereich der Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit ist nach wie vor weitgehend wirklichkeitsfremd, ungerecht und ungetrübt vom Wissen um die Wirkungen von Straftaten. Dagegen wird im Bereich der Straftaten Betrug, Untreue und Urkundenfälschung unverhältnismäßig geurteilt, alles im Namen des Volkes.

Aus dem „Tagesspiegel“ der letzten Zeit: Ein Manager erhält u. a. wegen schwerer Untreue mit einem Schaden von 22 Millionen Euro fünf Jahre und sechs Monate – das wäre zu verstehen, wenn nicht ein Vater, der in 641 (!) Fällen seine Kinder sexuell missbrauchte und vergewaltigte mit drei Jahren bestraft wird. Ein Jugendlicher, der einen Kanaldeckel von einer Brücke auf die Autobahn wirft, bekommt wegen versuchten Mordes fünf Jahre Jugendstrafe, der Haupttäter beim Fall des angeblichen Krebsheilmittels Galavit wegen Betruges sieben Jahre und drei Monate. Ganz zu schweigen von den rechtsstaatswidrigen „Deals mit dem Dealer“ im Falle des sogenannten Präsidenten.

Strafzumessung ist ein sozialer Gestaltungsakt im Namen des Volkes, nicht eine akademische Übung eines formal unabhängigen Gerichts mit eindimensionaler Wahrnehmung. Psychologisierendes Verstehen des Täters sollte ab und zu einer fundierten Erkenntnis über die Befindlichkeit der Opfer und die „verschuldeten Auswirkungen der Tat“ weichen – die Grundsätze der Strafzumessung legen dies alles schwergewichtig auf die Schultern der Richter, die Taktik und Urteilstechnik zurückdrängen sollten zugunsten schlichter Gerechtigkeit.

Den Vorwurf der Verallgemeinerung, der mir jetzt von Richterfunktionären gemacht werden wird, ertrage ich in demutsvoller Opferrolle.

Prof. Dr. Manfred Wegener,

Berlin-Hermsdorf

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